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Regierung will «qualifiziert schweigen»

An den Kompetenzen zur Genehmigung von Budgets der Gemeinden soll nichts geändert werden. Die Regierung spricht sich gegen eine entsprechende Motion aus. Dahinter steht der Konflikt um das Budget der Technischen Betriebe Glarus.

Südostschweiz
04.07.14 - 02:00 Uhr

Von Daniel Fischli

Glarus. – Aus rechtlicher Sicht bestehe kein Bedarf, im Gemeindegesetz zusätzliche Regelungen über die Verabschiedung von Budgets der Gemeinden aufzunehmen. Dies teilt der Regierungsrat in seinem Bulletin von gestern mit. Eine entsprechende Motion von Karl Mächler (BDP, Ennenda), Rolf Blumer (SVP, Glarus) und Hans Peter Spälti (SP, Netstal) empfiehlt die Regierung deshalb dem Landrat zur Ablehnung.

Die drei Landräte hatten verlangt, dass im Gemeindegesetz geregelt wird, was nach der Rückweisung eines Budgets oder des Steuerfusses durch die Gemeindeversammlung zu geschehen hat. Bisher gibt es dazu keine Vorschriften. Konkret: Der Gemeinderat habe spätestens nach acht Wochen eine ausserordentliche Gemeindeversammlung einzuberufen. Falls diese wieder zurückweise, habe der Regierungsrat das umstrittene Budget oder den Steuerfuss zu erlassen.

Das Schweigen ist gewollt

Die Regierung findet nun aber, das Fehlen einer entsprechenden Regelung im Gemeindegesetz sei kein Versehen, sondern gewollt, es handle sich um ein «qualifiziertes Schweigen». Die Gemeinden seien nämlich von sich aus gezwungen, möglichst schnell einen neuen Voranschlag oder Steuerfuss vorzulegen. Mit andern Worten: Es ist überflüssig, dass das Gemeindegesetz den Gemeinderäten in dieser Sache Beine macht.

Denn wie der Regierungsrat festhält: Ohne genehmigtes Budget dürfen laut Finanzhaushaltgesetz nur noch gebundene Ausgaben getätigt werden (etwa Löhne ausbezahlt) oder solche, die keinen Aufschub ertragen. Insbesondere Investitionen sind aber ausgeschlossen.

TB Glarus als Gegenbeispiel

Die drei Motionäre dagegen hatten schon in ihrer Begründung diese Argumentation vorweggenommen: Sie scheine zwar nachvollziehbar, sei aber nicht zutreffend. Dies zeige das Beispiel der Technischen Betriebe Glarus. Deren Budget war an der Herbstgemeindeversammlung 2013 zurückgewiesen und erst fast ein halbes Jahr später Ende Mai 2014 genehmigt worden.

Pikant an der Sache ist, dass eben diese Rückweisung auf die Motionäre zurückgeht. Sie kritisierten dann in ihrem Vorstoss, dass «weder eine öffentliche Verwaltung, noch eine öffentlich rechtliche Anstalt über Monate ohne genehmigten Voranschlag ihren Aufgaben nachgehen müssen» sollte.

Ein Türchen lässt die Regierung den Motionären offen: «Mittelfristig» stehe im Nachgang der Gemeindefusion ohnehin eine Revision des Gemeindegesetzes an. In diesem Rahmen «könnte das Anliegen erneut diskutiert werden.»

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