Die Regierung lehnt die Volksinitiative «Für gerechte Wahlen» ab, die den Proporz ab 2014 einführen will. Sie legt einen Gegenvorschlag vor, Proporz ab 2018.
Von Claudio Willi
Die Regierung empfiehlt dem Grossen Rat die im Auftrag eines überparteilichen Komitees eingereichte Volksinitiative für die Einführung des Verhältniswahlrechts (Proporz) bei den nächsten Grossratswahlen zur Ablehnung. Regierungspräsidentin Barbara Janom Steiner erläuterte gestern an einer Medienkonferenz in Chur, dass sich die Regierung wiederholt und auch jetzt grundsätzlich für das Proporzwahlverfahren für das Bündner Parlament ausspreche. Eine Durchführung von Proporz-wahlen aber bereits in zwei Jahren sei aus verschiedenen Gründen nicht umsetzbar, ein solcher Zeitplan sei «unrealistisch». Die von den Initianten geforderte Einführung bereits in zwei Jahren wäre nur «bei einem absolut optimalen Verlauf» aller dafür notwendigen Vorkehrungen möglich und wäre mit zu vielen Unwägbarkeiten belastet. Deshalb sei es «ehrlicher», einen realistischen Zeitplan aufzustellen, der erste Proporzwahlen im Jahr 2018 ermöglichte – sofern Parlament und auch Volk diesem Systemwechsel zustimmten.
Die Regierung beantragt deshalb dem Grossen Rat, der Initiative einen direkten Gegenvorschlag gegenüberzustellen, der die Einführung des Verhältniswahlrechts für die Grossratswahlen vom Jahr 2018 vorsieht. Der Grosse Rat wird sich demnach einmal mehr mit der Frage des Wahlsystems in der Oktobersession befassen. Initiative und Gegenvorschlag sollen dem Volk am 3. März 2013 gleichzeitig zur Abstimmung unterbreitet werden. Die Ausgestaltung der Abstimmungsvorlage hängt von den konkreten Beschlüssen des Grossen Rats ab, wo verschiedene konkrete Fragen zu klären sein werden. Dass Proporzwahlen ein heisses Eisen sind, zeigen die ersten Reaktionen – CVP und FDP haben bereits zu einem doppelten Nein aufgerufen.