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Polizei erhält Freipass für Mobiltelefon-

Die Schweizer Ermittlungsbehörden erhalten mit der geplanten Revision des Bundesgesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) weitreichende Kompetenzen, Mobiltelefone zu überwachen.

Südostschweiz
15.12.13 - 01:00 Uhr

Personenkontrollen via Handy werden erlaubt

Von Christof Moser

Dafür soll nach Darstellung der Behörden allerdings in jedem Fall eine richterliche Ermächtigung nötig sein.

Doch jetzt zeigen Recherchen der «Schweiz am Sonntag», dass die Polizei mit der geplanten Revision Handydaten auch ohne jede richterliche Bewilligung, ohne konkreten Verdacht und ohne jede Straftat auswerten dürfen – durch ein Hintertürchen in der ebenfalls angepassten Strafprozessordnung. Möglich wird dies, weil Zufallsdaten, die von der Polizei bei der Überwachung einer Person ermittelt werden, direkt und ohne Bewilligung durch einen Richter bei den Mobilfunkanbietern abgeglichen werden dürfen. So wird jeder erfasste Handynutzer für die Polizei identifizierbar. Grünen-Nationalrat Balthasar Glättli sagt: «Die Möglichkeit der Massenidentifikation kommt einer polizeilichen Ausweiskontrolle via Handy gleich.» FDP-Nationalrat Ruedi Noser bezeichnet diesen Schnüffel-Freipass für die Behörden als «inakzeptabel».

<strong>Die Polizei bereitet</strong> sich derweil auf die neuen Möglichkeiten vor, die ihr das revidierte Überwachungsgesetz bald bieten soll. Die Kantonspolizei Zürich hat soeben zwei für die Identifikation und Überwachung von Handynutzern benötigte Geräte – sogenannte Imsi- Catcher – angeschafft.

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