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Paul Kuhns Witwe klagt an

Ute Kuhn, die Witwe des Pianisten Paul Kuhn, klagt gegen zwei auf der Lenzerheide wohnhafte Bündner und einen Churer Anwalt. Der Grund: Die drei sollen den Verkauf ihrer Wohnung in Lenzerheide verhindert haben.

Südostschweiz
20.04.14 - 02:00 Uhr

Ute Kuhn hat bei der Staatsanwaltschaft Graubünden Anzeige gegen drei Bündner erstattet

Von denise alig

Ute Kuhn, die Witwe des im letzten Herbst verstorbenen, international erfolgreichen deutschen Pianisten, Bandleaders und Sängers Paul Kuhn («Paulchen»), fühlt sich auf der Lenzerheide nicht mehr wirklich wohl. Sie hat Ärger in ihrer Wahlheimat, der sie seit 34 Jahren treu ist. So hat die langjährige Managerin ihres Mannes bei der Staatsanwaltschaft Graubünden dieser Tage Anzeige gegen einen einheimischen Immobilienhändler, einen Heidner Wohnungseigentümer und einen Churer Rechtsanwalt erstattet. Trotzdem will sie der Lenzerheide nicht endgültig den Rücken kehren. «Unsere grosse Wohnung verkaufe ich, unser Studio aber, wo noch Pauls Flügel steht, behalte ich», sagt sie.

<strong>zur Anzeige</strong>, die der «Schweiz am Sonntag» vorliegt, kam es, weil die drei Beklagten den schon fast besiegelten Verkauf von Kuhns möblierter Wohnung in der «Villa Cantieni» für 900 000 Franken an einen deutschen Interessenten mit fragwürdigen Methoden verhindert haben sollen. «Man hat mir meinen Käufer richtiggehend vergrault», sagt Kuhn. So hat der Immobilienhändler den Kaufinteressenten am Telefon mit den Worten «Wenn du dich in die ‘Villa Cantieni’ einkaufst, kriegst du Probleme und Ärger. Wir wollen nicht, dass du dich in ein gemachtes Netz setzt» unter Druck gesetzt. Nach der Darstellung Kuhns wollte der Immobilienhändler die «Villa Cantieni» ursprünglich in den von ihm nebenan geplanten Neubau integrieren. Ein Verkauf der Wohnung durch Kuhn hätte diesen Plan vereitelt.

<strong>Der beklagte </strong>Wohnungseigentümer – es handelt sich dabei um Kuhns Nachbarn im selben Gebäude – seinerseits unterzeichnete mit dem Immobilienhändler am 29. August 2013 eine Vereinbarung. Darin ist festgehalten, dass der Wohnungseigentümer seine zuvor dem Verwaltungsgericht Graubünden eingereichte Beschwerde gegen den Neubau des Immobilienhändlers auf dem angrenzenden Grundstück zurückzieht. Entschädigt wurde dieser Rückzug vom Immobilienhändler mit einer Zahlung von 10 000 Franken als Gegenleistung für Aushubarbeiten entlang der Grundstückgrenze und einer Umtriebsentschädigung von 20 000 Franken. Kuhn nennt das Bestechung.

<strong></strong><strong>Pikant</strong> an der Vereinbarung vom 29. August 2013 ist zudem, dass auf selbiger auch der Name von Ute Kuhn figuriert, obwohl diese sagt, die Vereinbarung vorher nie gesehen zu haben. «Für mich unterschrieb ein Rechtsanwalt aus Chur», sagt Kuhn. Der betroffene Rechtsanwalt bestätigte den Sachverhalt, indem er Kuhn am 27. Januar dieses Jahres schrieb: «Ich kann Ihnen hiermit nochmals bestätigen, dass ich die Vereinbarung vom 29. August 2013 betreffend Einsprache gegen das Bauvorhaben von Immobilienhändler X. erst dann unterzeichnet hatte, nachdem Wohnungseigentümer Y. mir mitgeteilt hatte, dass Sie mit dieser Vereinbarung einverstanden sind.» Der Wohnungseigentümer habe ihm erst kürzlich bestätigt, dass Kuhn damals mit der Vereinbarung einverstanden gewesen sei, so der Anwalt. Und weiter: «Es ist für mich nicht verständlich, warum Sie heute von diesem Einverständnis nichts mehr wissen wollen.»

<strong>Kuhn indes </strong>bestreitet heftig, von der Vereinbarung je in Kenntnis gesetzt worden zu sein. «Dazu kommt, dass ich sie nie und nimmer unterschrieben hätte», sagt sie. Entsprechend hat Kuhn den Churer Anwalt bei der Staatsanwaltschaft Graubünden wegen «Mandanten- und Unterschriftsmissbrauch» angezeigt. Ihren Nachbarn hat sie wegen «Falschaussage» verklagt. Gegen den Immobilienhändler erstattete Kuhn Anzeige wegen «Drohung und Nötigung» sowie «Betrug».

<strong>Der involvierte</strong> Churer Rechtsanwalt sagt, die kantonale Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte habe den Fall auf Begehren von Ute Kuhn bereits beurteilt. «Frau Kuhns Beschwerde ist ergebnislos verlaufen.» Im Übrigen weist er darauf hin, den Inhalt der Anzeige nicht zu kennen und beruft sich auf das Anwaltsgeheimnis. Der Wohnungseigentümer will die Angelegenheit gütlich regeln. «Ich biete Frau Kuhn an, ihre Wohnung unmöbliert zum Preis von 620 000 Franken zu kaufen», erklärt er. Er werde ihr ein entsprechendes Kaufangebot, das vom 17. April datiere, in den Briefkasten legen und auch noch per Post zustellen, sagt er. Der Immobilienhändler will sich nicht zur Causa Kuhn äussern.

Guido Theiler von der Staatsanwaltschaft Graubünden erklärte gestern gegenüber der «Schweiz am Sonntag», er könne den Eingang einer Anzeige von Ute Kuhn weder bestätigen noch dementieren.

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