Der frühere Verkehrsminister Moritz Leuenberger hat 15 Jahre lang laviert und auf Zeit gespielt, wenn es um die Umsetzung des Alpenschutzes und den Vollzug des Verkehrsverlagerungs-Gesetzes ging.
Von Hanspeter Guggenbühl
Seine Nachfolgerin Doris Leuthard und der heutige Bundesrat reden jetzt Klartext: Die gesetzlichen Ziele zur Begrenzung der Lastwagenfahrten lassen sich nicht erreichen, weder 2011 noch 2018.
Der Gesetzesbruch ist damit perfekt. Schuld ist das Verkehrsabkommen mit der EU, das Leuenberger ausgehandelt hat, nachdem der Alpenschutz bereits in der Bundesverfassung verankert war. Dieser EU-Vertrag verbietet der Schweiz die mengenmässige Begrenzung des Strassen-Güterverkehrs, welche die nationale Verfassung und das Gesetz ausdrücklich verlangen. Folglich hätte der Bundesrat diesen Vertrag nie bewilligen dürfen. Oder er müsste ihn jetzt sofort kündigen. Doch das ist unrealistisch. Denn der politischen Mehrheit in die-sem Land stehen gute Handelsbeziehungen mit der EU näher als der Schutz der Alpen.
Stärker als das Papier von Verfassung und Gesetz ist die Macht des Faktischen. Dazu gehört, dass der Gotthard-Strassentunnel, der heute den Grossteil des gesetzwidrig hohen Strassentransits durch die Schweizer Alpen schluckt, in zehn Jahren saniert und darum gesperrt werden muss. Die Beschränkung des Strassentransits, die der EU-Vertrag verbietet, kommt damit automatisch – aber nicht politisch gesteuert, sondern chaotisch.
Auf diese klare Konsequenz müsste der Bundesrat die Regierungen in den umliegenden Staaten aufmerksam machen, statt ohnmächtig zu klagen, einer Alpentransitbörse fehle «die politische Akzeptanz». Denn im Konfliktfall ist es für beide Seiten akzeptabler, die Zahl der Lastwagenfahrten langfristig voraussehbar zu begrenzen, als eine wachsende Lasterlawine kurzfristig um einen gesperrten Alpentunnel herumleiten zu müssen. Wenn klug geplant wird, verfügt die Neat über genügend Kapazität, um einen Grossteil des heutigen und künftigen Gütertransports auf die Bahn zu verlagern.
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