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Nach Tod in Walenstadt: kaum neue Regeln für Basejumper

Die Risikosportart Basejumping ist gefährlich, in der Schweiz aber erlaubt. In Walenstadt stürzen sich jährlich rund 1000 Springer mit 200 km/h in die Tiefe. Wie viele Stürze tödlich enden, weiss man nicht.

Südostschweiz
23.09.14 - 02:00 Uhr

Von Alexandra Pavlovic

Walenstadt. – «Sputnik» – so heisst der bekannte Absprungort für Basejumper oberhalb Walenstadt (SG). Mit sogenannten Wingsuits (auch Fledermausanzüge genannt) gleiten die Extremsportler mit bis zu 200 Stundenkilometern vom 2306 Meter hohen Hinterrug hinunter nach Walenstadt – 2000 Meter im freien Fall.

Lauterbrunnen im Berner Oberland galt lange als Treffpunkt der internationalen Springer-Szene. Bis 2011 der amerikanische Basejumper-Guru Jeb Corliss mit seinem waghalsigen Sputnik-Absprung Walenstadt in die Schlagzeilen brachte. Nicht immer verläuft ein Sprung aber glimpflich. In Walenstadt verletzte sich diesen Monat ein 38-jähriger Brite schwer. Ein 36-jähriger Mexikaner starb gar vor rund einer Woche.

«Todesfälle sind immer tragisch», sagt Michael Schwery, selber Basejumper und Präsident der Swiss Base Association (SBA). Der Sport werde dennoch zu Unrecht in einem schlechten Licht dargestellt, sagt er. «Basejumping ist eine Risikosportart. Aber Extrembergsteigen, Wildwasserkajak-Fahren oder Downhill-Mountainbiken sind dies auch.»

Konkrete Regeln

Wer hingegen das Basejumping kenne, wisse, dass es für einen Sprung Erfahrung, eine gute Vorbereitung und höchste Konzentration brauche. «Bevor gesprungen wird, ist nicht nur das Material zu prüfen, sondern auch mit dem Landekommando per Funk Kontakt aufzunehmen.»

Mit konkreten Regeln werde versucht, die Basejumping-Unfälle zu dezimieren. Schwery gründete 2007 zusammen mit anderen Springern den SBA. «Wir haben beispielsweise für Lauterbrunnen die Landekarte zur Deckung der Landschäden eingeführt, Sicherheitsregeln formuliert, eine Gefahrengraduierung der Absprungstellen vorgenommen und sind in ständigem Austausch mit Tourismusstellen und den Behörden.»

Verbote nicht erwünscht

Für das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) ist Basejumping eine Sonderform des Fallschirmspringens. «Dafür wird in der Schweiz eine Lizenz sowie eine Haftpflichtversicherung benötigt.» Das Bundesamt für Unfallverhütung stuft Basejumping als «absolutes Wagnis» ein. Dass der Sport nicht ungefährlich ist, wissen die Basejumper auch. «Wir können rechtlich gesehen aber nicht mehr als Regeln vorgeben. Es hat immer eine Minderheit, die sich nicht daran hält», sagt Schwery. Die Sportart zu verbieten, hält er für den falschen Weg. «Wer springen will, findet trotzdem eine Möglichkeit.»

Gemäss Bundesamt können Landbesitzer Basejumpern das Betreten ihrer Grundstücke verbieten. Die Umsetzung sei allerdings schwierig. Ob die Gemeinde Walenstadt aufgrund der jüngsten Vorfälle Konsequenzen zieht, will Gemeindepräsident Werner Schnider nicht beantworten.

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