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Lohn für Liebesdienst soll einklagbar sein

Eine Expertengruppe schlägt insgesamt 26 Massnahmen zum Schutz von Prostituierten vor. Von einem Verbot der Prostitution rät sie ab.

Südostschweiz
25.03.14 - 01:00 Uhr

Bern. – Prostitution soll nicht verboten werden. Eine vom Justiz- und Polizeidepartement eingesetzte Expertengruppe schlägt stattdessen Massnahmen vor, um Prostituierte besser vor Ausbeutung zu schützen. So sollen die Frauen und Männer den Lohn für ihre Liebesdienste gerichtlich einklagen können. Das ist heute nicht der Fall. Prostitution ist in der Schweiz zwar legal, Prostitutionsverträge verstossen gemäss Bundesgericht aber gegen die guten Sitten. Die Forderungen, die daraus entstehen, lassen sich daher nicht gerichtlich durchsetzen. Die Aufhebung der Sittenwidrigkeit ist eine von 26 propagierten Massnahmen.

Zehntausende Frauen in der Branche

Der Bericht zeigt auch den Umfang des Sexgewerbes in der Schweiz. Zwischen 13 000 und 20 000 Personen arbeiten als Sexarbeiterinnen oder bei Escort-Diensten. Hinzu kommen mehrere tausend Frauen, die in Kontaktbars oder Cabarets arbeiten. Der Erlös der Branche wird auf jährlich 3,2 Milliarden Franken geschätzt. (sda)

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