Bern. – Bis Ende Jahr will der Bundesrat einen Vorschlag zur Revision des Transplantationsgesetzes vorlegen. In einigen Punkten gibt es Kritik an den vorgesehenen Änderungen.
Denn die Revision würde eine neue Spenderform rechtlich legitimieren: die der an Herzstillstand verstorbenen Patienten. Ethiker und Patientenschützer fürchten sich nun, dass deren Rechte unter die Räder kommen, beispielsweise, weil an den noch lebenden Patienten Massnahmen durchgeführt werden können, die allein der Qualität der potenziellen Spenderorgane dienen. (ser)