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Kommt der Proporz erst nach den nächsten Wahlen?

Die Wahlrechtsbeschwerde gegen die letzten Grossratswahlen hat der Grosse Rat noch nicht behandelt. Die Majorzgegner befürchten nun Verzögerungen.

Südostschweiz
22.07.14 - 02:00 Uhr

Chur. – Andrea Bianchi hat keine Freude am Grossen Rat. Die treibende Kraft der Wahlrechtsbeschwerde gegen die Grossratswahlen im Mai befürchtet, dass auch die nächsten Wahlen im Jahr 2018 noch nach dem Majorzwahlrecht durchgeführt werden könnten.

Bianchi erwartete, dass seine Beschwerde gegen die Grossratswahlen in der Junisession behandelt würde. Doch die Justizkommission des Grossen Rats hat die Beschwerde in der Augustsession auf die Traktandenliste gesetzt. Das Zuwarten bis im August kann laut Bianchi den Zeitplan durcheinanderbringen. Es sei davon auszugehen, dass sowohl das Bündner Verwaltungs- als auch das Bundesgericht über die Beschwerde befinden müssten. Das koste Zeit, mit einem höchstinstanzlichen Urteil sei nicht vor 2016 zu rechnen. Und dann werde die Zeit für eine Wahlrechtsreform knapp.

Ganz anders sieht das der Präsident der grossrätlichen Justizkommission. Man habe die Behandlung der Beschwerde im August angesetzt, weil der Grosse Rat gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte Wahlbeschwerden in seiner ersten Session behandeln müsse. (so)

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