Kalberwurst wird exklusiv
Die Glarner Kalberwurst ist neu als Spezialität aus dem Glarnerland geschützt. Die Brühwurst wurde aufgenommen ins eidgenössische Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben.
Die Glarner Kalberwurst ist neu als Spezialität aus dem Glarnerland geschützt. Die Brühwurst wurde aufgenommen ins eidgenössische Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben.
Bern/Glarus. – Gegen eine Register-eintragung und den Schutz sind beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) innerhalb der dreimonatigen öffentlichen Auflage keine Einsprachen eingegangen. Den Schutz beantragt hat der Glarner Metzgermeisterverband im August dieses Jahres, wie das BLW gestern mitteilte.
Die Glarner Kalberwurst ist eine Brühwurst, die aus Kalbfleisch, Schweinefleisch, Speck, Milch, Weissbrot und Gewürzen zusammengesetzt ist. Von vergleichbaren Kalbswürsten unterscheidet sie sich durch die Zugabe von Weissbrot und durch eine ausgeprägte Muskatnote.
Landsgemeinde definiert Rezeptur
Die Glarner Kalberwurst verdankt ihren Namen und ihren Ruf dem Kanton Glarus als einzigem Herstellungsgebiet und zeichnet sich durch eine lange Tradition aus. Da die Rezeptur der mit Brot angereicherten Brühwurst zum Beginn des 20. Jahrhunderts derart umstritten war, wurde an der Landsgemeinde im Jahre 1920 der genaue Wurstinhalt per Gesetz definiert. (sda)
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