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«Ilanz plus» – gegen das Territorialprinzip

Das in der Bundes- und der Kantonsverfassung verankerte Territorialprinzip wird im kantonalen Sprachengesetz so konkretisiert, dass Gemeinden mit mindestens 40 Prozent Personen, die bei der letzten Volkszählung wenigstens eine der Fragen zum Gebrauch des Romanischen positiv beantwortet haben, als einsprachig romanisch gelten und solche mit mindestens 20 Prozent als mehrsprachig romanisch.

Südostschweiz
04.08.11 - 02:00 Uhr

In diesen ist das Romanische die Amts- und Schulsprache beziehungsweise eine der Amts- und Schulsprachen. Analoges gilt für das Italienische. Alle anderen Gemeinden werden als deutschsprachige bezeichnet. Am sprachenrechtlichen Status, wie er sich beim Inkrafttreten des Sprachengesetzes am 1. Januar 2008 danach für eine Gemeinde präsentierte, darf nach dessen imperativen Artikel 24 nichts geändert werden, selbst wenn eine Mehrheit in der Gemeinde dies in einer Volksabstimmung wollte, solange die Anzahl Rätoromanen (oder Italienischsprechende) nach einer Volkszählung noch über den 40 beziehungsweise 20 Prozent liegt!

Das Sprachengesetz sieht in Artikel 23 vor, dass diese Grundsätze für die sprachliche Zuordnung mit den entsprechenden Folgen für die geltende Amts- und die Schulsprache auch für eine Fusion von einsprachigen oder mehrsprachigen romanischen (oder italienischen) Gemeinden anzuwenden sind; in inkonsequenter Weise soll dabei dann aber auf die sprachliche Zusammensetzung der neuen Gemeinde abgestellt werden. Dieses Abrücken vom Territorialprinzip, wie es im Sprachengesetz konkretisiert ist, ist verfassungsrechtlich höchst fragwürdig, was hier aber offen bleiben kann. Für die Fusion von einsprachig romanischen Gemeinden mit einer deutschsprachigen Gemeinde, wie dies beim Fusionsprojekt «Ilanz plus» diskutiert wird, besteht diese Ausnahmemöglichkeit nicht, weil im Artikel 23 nur von der Fusion von ein- und mehrsprachig romanischen oder italienischen Gemeinden die Rede ist. «Ilanz plus» einfach als eine zweisprachige Gemeinde definieren zu wollen, wie dies gegenwärtig kommuniziert wird, erweist sich daher als nicht verfassungs- und nicht gesetzeskonform, weil dann die betroffenen einsprachigen romanischen Gemeinden entgegen dem Artikel 24 des Sprachengesetzes zu mehrsprachigen romanischen Gemeinden würden, obwohl ihr Anteil Romanen über 40 Prozent beträgt.

Dem werden die Initianten des «Projektes Ilanz plus» Rechnung tragen, und sie werden nach einer Lösung suchen müssen, die das Romanische ungeschmälert wie heute schützt. Auch dies ist keine leichte politische Aufgabe, wenn sie sich überhaupt lösen lässt, ausser Ilanz wäre bereit, eine romanische Gemeinde zu werden, was aber kaum jemand erwartet.

Giusep Nay, Valbella

Zum Artikel «Kanton kann nicht mehr auf Nationalbank-Millionen zählen» in der Ausgabe vom 30. Juli.

Ja, die Kantone haben inskünftig von der Nationalbank die begehrten Ausschüttungen nicht mehr zu erwarten. Mit gefällt der Grund nicht, der in dem Artikel genannt wird. Der starke Franken soll an den eingetretenen riesigen Verlusten schuld sein. Dabei pfeifen es doch die Spatzen von den Dächern, dass Philipp Hildebrand, Präsident der Schweizerischen Nationalbank, sich verspekuliert hat, indem er in Milliardenhöhen marode Euros einkaufte, um den Euro zu stützen.

Während eine einfache Hausfrau aus Graubünden (ich) ihren Kindern riet, Euros rechtzeitig in Franken umzuwandeln, weil die grosse Gefahr gegeben sei, dass der Euro bodenlos abgleitet, tat der Finanzfachmann genau das Gegenteil: Er wandelte gute Franken – Volkseigentum – in abgleitende Euros um. Er sah offenbar die Gefahr nicht. Daher stammen die Verluste.

Meta Denoth, Ftan

Zu den Leserbriefen «‘Sie’ und ‘Ihnen’ statt ‘Ihr’ und ‘Euch’» in der Ausgabe vom 22. Juli und «Schluss mit der despektierlichen Anrede» in der Ausgabe vom 29. Juli.

Die von den beiden Leserbriefschreibern beanstandete, vom Sprachgebrauch in der Ostschweiz abweichende Anrede («Ihr» und «Euch» statt «Sie» und «Ihnen») hat nicht unbedingt etwas mit mangelnder Höflichkeit zu tun. Sie ist vielmehr ein typisches Merkmal eines in der Schweiz gesprochenen Dialekts, nämlich des Berndeutschen. Im alemannischen Wikipedia-Lexikon ist darüber Folgendes zu lesen: «Ds Bärndütsche zeichnet sech derdür uus, das d Höflechkeitsform nid di dritti Person Plurau isch, sondern di zwöiti (wi im Französischen oder bis i ds 18. Jahrhundert ou im Standarddütsche). Drum heissts uf Bärndütsch ou ‘grüessech’ u nid ‘grüezi’.»

Ich persönlich empfinde die sprachliche Vielfalt der Schweiz als Bereicherung und fände es schade, wenn nur noch eine einheitliche Mundart gesprochen würde.

Rolf Heiniger, Bern

Zum Leserbrief «Schluss mit der despektierlichen Anrede» in der Ausgabe vom 29. Juli.

Die Anrede «Ihr» und «Euch» ist meiner Meinung nach viel älter als das gewohnte «Sie» und «Ihnen». So hat man doch früher Vater und Mutter mit «Ihr» angesprochen, sie somit geehrt.

Auch in unserem Walserdialekt kommt das «Sie» oder «Ihnen» nicht vor, es passt ganz einfach nicht dazu. «Heid iahr äs hübs Hääss.» (Habt Ihr ein schönes Kleid.) Also kann man es doch nicht von einer neuzeitlichen Unsitte sprechen.

Sidonia Fankhauser, Langwies

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