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Grausam und nachweislich ohne Nutzen

Man kann zur Todesstrafe stehen, wie man will. Aber dass ein zivilisierter Staat bei Hinrichtungen experimentiert, ist schlicht menschenverachtend. Genau das muss sich Arizona vorhalten lassen.

Südostschweiz
25.07.14 - 02:00 Uhr

Von Thomas J. Spang

Der Gliedstaat im Südwesten der USA probierte an dem verurteilten Doppelmörder Joseph Wood einen Giftcocktail aus, dessen Wirksamkeit bereits vorher infrage stand. Fast zwei Stunden lang schnappte der Delinquent bei seinem Todeskampf um Luft. Ob er Schmerzen erlitt, kann niemand sagen. Doch es muss angenommen werden.

Seit Anfang des Jahres ist es die dritte verpfuschte letale Injektion, die gegen das Verbot der US-Verfassung von grausamer und ungewöhnlicher Bestrafung verstösst. Höchste Zeit für die Gerichte der USA, die Notbremse zu ziehen. Weil die bisher verwendeten, aber nicht mehr aus Europa gelieferten Bestände an Pharmaka praktisch aufgebraucht sind, suchen die 32 Bundesstaaten mit der ultimativen Höchststrafe nach einer Alternative. Todeskandidaten dabei zu Versuchskaninchen zu machen, widerspricht jedem menschlichen Anstand. Im Vergleich dazu erscheint die von einigen Staaten erwogene Rückkehr des elektrischen Stuhls, von Erschiessungskommandos oder Gaskammern geradezu human.

Die beste Alternative besteht in der Abschaffung der Todesstrafe. Sie verhindert nachweislich keine Bluttat und birgt das Risiko einer Exekution Unschuldiger in sich. Immer mehr Amerikaner ringen sich zu dieser Erkenntnis durch. Das dürfte zu einem weiteren Rückgang bei den Vollstreckungen führen. Das grausame Menschenexperiment in der Todeskammer von Arizona wird diesen Trend hoffentlich verstärken.

zentralredaktion@suedostschweiz.ch

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