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Graubünden darf nicht länger in die Röhre gucken

Der «Bündner Weg», den die Regierung in der Frage der Kraftwerks-Heimfälle gehen will, dürfte wohl der richtige sein. Denn eine Übernahme all jener Kraftwerksanlagen, die ab 2030 nach Ablauf der Wasserrechtskonzessionen an die Gemeinden zurückgegeben werden müssen, wäre mit grossen unternehmerischen Risiken verbunden.

Südostschweiz
21.06.12 - 02:00 Uhr

Von Dario Morandi

Das ist weder finanzpolitisch noch volkswirtschaftlich zu verantworten und könnte, wie einst das Debakel mit der AG Bündner Kraftwerke, in einem Desaster enden. Was der Kanton und die Gemeinden aber unbedingt anstreben müssen, ist eine höhere Beteiligung an den Kraftwerksgesellschaften. Damit lässt sich zusätzliche Beteiligungsenergie realisieren, die vom Kanton selber vermarkten werden kann. Der «Wasser-Kolonialismus» durch die Unterländer Kraftwerksgesellschaften hätte damit ein Ende.

Der Vorschlag mit einer höheren Beteiligung an den Stromgesellschaften und dem Verzicht auf die Rücknahme von Kraftwerken hat einen positiven Nebeneffekt: Damit werden Kraftwerksfirmen bei Heimfällen nicht faktisch «enteignet». Und dadurch wird jenen Leuten der Wind aus den Segeln genommen, die den Kantonen die Entscheidungskompetenz in der Heimfall-Frage beziehungsweise die Hoheit bei die Verleihung von Wasserrechtskonzessionen absprechen wollen. Wäre ja noch schöner, wenn Graubünden ausgerechnet in diesem überlebenswichtigen wirtschaftlichen Bereich vom Bund bevormundet würde.

Gleichzeitig muss die Regierung nach Jahren des Stillstands die Diskussion über die Anpassung der Kraftwerksbesteuerung wieder anschieben. Es geht nicht an, dass die Stromkonzerne ihre Gewinne im Unterland versteuern und Graubünden als Produktionsstandort weiter in die Röhre guckt. Das ist zwar ein harter Brocken. Mit politischem Willen, Verhandlungsgeschick und einer Portion Geduld sollte dies aber zu schaffen sein.

dmorandi@suedostschweiz.ch

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