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Gericht verschärft Telefonregeln

Datenspeicher Die Speicherung von Telefonverbindungsdaten müsse strenger geregelt werden, urteilt der EU-Gerichtshof. In der Schweiz bereitet das Parlament indes das Gegenteil vor.

Südostschweiz
09.04.14 - 02:00 Uhr

Fabian Fellmann, brüssel

wirtschaft@luzernerzeitung.ch

Ist unser aller Privatleben «Gegenstand einer ständigen Überwachung»? Dieses Gefühl könnte die Schweizer und die EU-Bürger durchaus beschleichen, findet der Gerichtshof der Europäischen Union in einem gestern gefällten Urteil. Sowohl in der Schweiz als auch in der EU werden die Verbindungsdaten der Telefone und Computer der Bürger ständig aufgezeichnet. In der EU bleiben sie bis zu zwei Jahre lang gespeichert, «ohne dass der Teilnehmer oder der registrierte Benutzer darüber informiert wird», wie das oberste EU-Gericht mit Sitz in Luxemburg festhält. Gespeichert werden zum Beispiel Zeitpunkt, Dauer und Telefonnummern eines Gesprächs, nicht aber das Gespräch selbst. Bei Mobiltelefonen kommt meistens der ungefähre Standort des Geräts hinzu. Diese Daten stehen der Justiz zur Aufklärung von schweren Straftaten zur Verfügung. Der Gerichtshof kommt nun zu einem klaren Schluss: Die entsprechende Direktive der EU verstösst gegen die Grundrechte-Charta und ist darum ungültig. Grundsätzlich sei es zwar zulässig, die Verbindungsdaten speichern zu lassen, um schwere Verbrechen aufzuklären, findet der Gerichtshof. Doch weil das ein schwerer Eingriff in die Grundrechte sei, verlangt das Gericht dafür höhere Hürden, etwa eine zeitliche Beschränkung der Speicherung, zwingende Überprüfungen durch Richter und ein Einschränken der Missbrauchsrisiken.

Signalwirkung für Schweizer Politik

Der Urteilsspruch ändert vorerst nichts daran, dass in den EU-Staaten die Verbindungsdaten weiterhin gespeichert werden: Die EU-Direktive ist zwar ungültig, aber jedes Land hat zur Umsetzung ein eigenes Gesetz erlassen, das in Kraft bleibt. Im Umfeld der EU hält man eine Welle von Klagen in den verschiedenen Ländern für möglich, weil nationale Bürgerrechtsaktivisten die neue Ausgangslage testen könnten. Die EU-Kommission wird derweil voraussichtlich versuchen, eine neue Vorlage zu schaffen, bei der sie die Kritik des Gerichtshofs aufnimmt. Das dürfte allerdings erst nach den Wahlen geschehen und zu einer längeren Debatte führen.

Für die Schweiz hat der Rechtsspruch des Gerichtshofs direkt keine rechtliche Wirkung. Politisch hingegen könnte er als Signal dienen. Der Bundesrat will mit der sogenannten Büpf-Vorlage die Verbindungsdaten nicht mehr nur wie bisher sechs Monate, sondern ein ganzes Jahr lang speichern lassen. Der Zürcher FDP-Nationalrat und IT-Unternehmer Ruedi Noser, ein erklärter Gegner der Gesetzesrevision, sieht in dem Urteil aus Luxemburg Unterstützung: «Damit ist die Sache wohl auch in der Schweiz vom Tisch», schrieb er gestern auf Twitter.

Widerstand aus der Innerschweiz

Noser weiss selbst, dass das ein frommer Wunsch ist: In der Frühlingssession hat der Ständerat die Ausweitung der Telefonüberwachung mit nur zwei Gegenstimmen – des Luzerners Georges Theiler und des Obwaldners Hans Hess – gutgeheissen. Und bisher stand politisch nicht die Speicherung der Verbindungsdaten im Fokus. Vielmehr wurde darüber gestritten, dass die Gesetzesrevision der Strafjustiz auch erlauben würde, Computer durch spezielle Polizeisoftware und Mobiltelefone mit Hilfe von Späh-Antennen zu überwachen. Vorsorglich haben Internetaktivisten darum bereits das Referendum gegen das neue Bundesgesetz angekündigt.

Sie hoffen nun darauf, dass die Debatte über die Bürgerrechte in der EU an Fahrt gewinnt und auf die Schweiz überschwappt. Die gestern gekippte EU-Direktive war 2006 noch unter dem Eindruck der Terroranschläge von Madrid 2004 und London 2005 erlassen worden, geriet aber bald darauf in die Kritik. In Deutschland kippte der Bundesgerichtshof das entsprechende deutsche Gesetz vor vier Jahren – und 2011 stellte die EU-Kommission selbst in einem Bericht Verbesserungsbedarf fest.

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