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Gemeinden sollen weiter kontrollieren

Glarus. – Der Regierungsrat teilt weiter mit, dass er dem Landrat beantrag, der Änderung der Verordnung zum kantonalen Umweltschutzgesetz zum Vollzug der Luftreinhalteverordnung zuzustimmen.

Südostschweiz
27.11.14 - 01:00 Uhr

Mit der Liberalisierung des Kaminfegerwesens sei die Kontrolle von kleinen Holzfeuerungen neu zu regeln. Es sei den Gemeinden durchaus zuzumuten, weiterhin für die Kontrolle kleiner Holz-, Öl- und Gasfeuerungen zuständig zu sein.

Diese Kontrolle verursache den Gemeinden zwar Arbeitsaufwand (Vergabe der Kontrollen, Begleitung des Kontrolleurs, Behandlung von Beanstandungen, Verfügung von Sanierungen, Bearbeitung von Klagen). Dieser Aufwand könne von kantonalen Stellen aber nicht ohne Weiteres übernommen werden, umso mehr als es keine schlüssige Begründung für einen Zuständigkeitswechsel gebe. (mitg)

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