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Gemeinden pochen auf geltendes Recht

Die Konferenz der Gemeindepräsidenten von Ferienorten im Berg- gebiet stellt sich auf den Standpunkt, dass Zweitwohnungen bis Ende Jahr bewilligt werden können.

Südostschweiz
14.04.12 - 02:00 Uhr

Die Konferenz der Gemeindepräsidenten von Ferienorten im Berggebiet hat sich zu einer ausserordentlichen Versammlung getroffen und die Konsequenzen aus der Annahme der Zweitwohnungsinitiative diskutiert sowie ihre Haltung für die weiteren Diskussionen festgelegt. Im Gegensatz zum Bund ist die Gemeindepräsidentenkonferenz – wie die Kantone – der Auffassung, dass bis Ende 2012 im Rahmen der geltenden Rechtsbestimmungen weiterhin Baubewilligungen für Zweitwohnungen erteilt werden können. Dies geht nach Ansicht der Konferenz eindeutig aus den gleichzeitig mit der Verfassungsbestimmung in Kraft getretenen Übergangsbestimmungen hervor. Die Gemeindepräsidentenkonferenz erwartet vom Bundesrat, dass er hier im Sinne der Rechts- sicherheit raschmöglichst Klarheit schafft.

Die Annahme der Volksinitiative hat zudem neues Recht geschaffen. Künftig muss unterschieden werden zwischen altem und neuem Recht. Für Immobilien, welche vor dem 11. März 2012 gekauft oder gebaut wurden, gilt altes Recht. Alles andere würde dem Grundsatz von Treu und Glauben widersprechen und käme unter Umständen einer materiellen Enteignung gleich, heisst es im Communiqué. Das bedeutet konkret, dass bestehende Erstwohnungen weiterhin als Zweitwohnungen verkauft oder vererbt werden können und umgekehrt. Auch rechtskräftige Zonenplanungen der Gemeinden gelten weiterhin. Wenn eine Gemeinde beispielsweise eine Bauzone mit einem Erstwohnanteilsplan ausgeschieden hat, könnten in dieser Zone weiterhin Zweitwohnungen erstellt werden, so die Ansicht der Gemeindepräsidenten. (bt)

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