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Geld für die Landschaftspflege

Die neue Agrarpolitik des Bundes hat massive Folgen für Glarner Bauern. Damit diese weiterhin Direktzahlungen erhalten, muss das Volk laut Fridolin Luchsinger, Präsident der vorberatenden landrätlichen Kommission, im Ring für ein neues Gesetz stimmen.

Südostschweiz
20.04.14 - 02:00 Uhr

«Eine wichtige Grundlage»: Fridolin Luchsinger über das neue Gesetz zur Landwirtschaft

Von Lisa Koch

Ich bin keine Bäuerin. Warum sollte ich mich trotzdem für das neue Landwirtschaftsgesetz interessieren?

Fridolin Luchsinger: Weil es um die Gestaltung unserer Umwelt geht. Diese wird massgeblich vom Landwirtschaftsgesetz geprägt.

Warum wird das Gesetz geändert?

Das hat mit der neuen Agrarpolitik des Bundes 2014 bis 2017 zu tun. Der Kanton hat das neue eidgenössische Gesetz zum Anlass genommen, die drei bestehenden kantonalen Landwirtschaftsgesetze zu vereinheitlichen. Aus drei Gesetzen wird neu nur noch ein Gesetz mit 22 Artikeln. Auch die Strukturen werden gestrafft. Aus vier Landwirtschafts-Kommissionen wird eine. Das ist eine rechte Verschlankung.

Und an der Landsgemeinde soll das Volk dem neuen Gesetz einfach nur noch zustimmen.

Genau. Es ist ja auch keine weltbewegende Sache. Man stimmt nicht über Kredite ab, sondern schafft die gesetzliche Grundlage dafür, dass die Glarner Landwirte an der neuen Agrarpolitik des Bundes teilhaben können.

Was genau meinen Sie mit «teilhaben können»? Können Sie ein konkretes Beispiel nennen?

Zukünftig gibt es gewisse Beiträge, für die der Bund mehrjährige Verträge verlangt und 90 Prozent davon finanziert. Der Kanton muss dann via Verpflichtungskredit die noch verbleibenden 10 Prozent aufbringen. Und genau dafür wird mit dem neuen Gesetz nun die Grundlage geschaffen.

Die Landsgemeinde befindet also nicht über die 10 Prozent, sondern nur über den gesetzlichen Rahmen?

Genau. Das ist das Spezielle daran. Die genaue Kreditvorlage muss dann erst noch nach der Landsgemeinde vom Landrat ausgearbeitet werden.

Während die Abteilung Landwirtschaft die Beratung der Bauern wegen der Komplexität des neuen Gesetzes ausbauen will, sieht die Regierung gerade in diesem Bereich Sparpotenzial. Wie passt das zusammen?

Das neue Bundesgesetz ist eine sehr komplexe Sache. Deshalb ist die Beratung der Bauern gerade in der ersten Phase sehr wichtig. Und diese Beratung sollten wir auch anbieten. Im Landrat wird dann oft argumentiert: Neue Stellen ja – aber nur, wenn anderswo im Departement gespart wird. So wird es zukünftig wohl heissen: Wer Beratungsleistungen in Anspruch nimmt, wird dafür auch selbst einen Teil zahlen müssen. Das war im Kanton früher nicht immer der Fall.

Welche Auswirkungen hätte es denn, wenn das neue Gesetz an der Landsgemeinde nicht angenommen würde?

Es würden die bisherigen Gesetze weiterhin gelten, und die zuständige Regierungsrätin müsste eine neue Vorlage bringen. Ich finde es aber wichtig, dass die Finanzdiskussionen nicht an der Landsgemeinde geführt werden. Das wäre wirklich mühsam – wegen 10 Prozent. Die Kompetenz an den Landrat zu geben ist wichtig.

Vertrautes Dokument: Den Abschnitt zum neuen Landwirtschaftsgesetz im Memorial zur Landsgemeinde kennt Fridolin Luchsinger genau. Bild Maya Rhyner

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