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Gefängnis für Ipco-Drahtzieher, bedingte Strafen für Gehilfen

Das Strafgericht Schwyz hat den Hauptbeschuldigten im 125-Mio.-Betrugsfall rund um die Ipco Investment AG zu einer siebenjährigen Gefängnisstrafe und einer Geldstrafe von 35 000 Franken verurteilt. Die beiden Mitangeklagten kommen mit bedingten Strafen weg.

Südostschweiz
24.04.13 - 02:00 Uhr

Von Ruggero Vercellone

Kanton. – In seinem Urteil gegen den Drahtzieher im Prozess um den grössten Devisenhandelbetrug in der Geschichte des Kantons Schwyz folgte das Strafgericht dem Antrag der kantonalen Staatsanwaltschaft. Das Gericht erachtet den 42-Jährigen, der sich nach Dubai abgesetzt hat und nicht am Prozess vor zwei Wochen anwesend war, «zweifelsfrei als Drahtzieher». Er wurde deshalb in den wesentlichen Anklagepunkten für schuldig befunden. Wegen gewerbsmässigen Betrugs, banden- und gewerbsmässiger Geldwäscherei sowie Anstiftung zu mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Steuerbetrug wurde er zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und einer Geldstrafe von 350 Tagessätzen à 100 Franken (35 000 Franken) verurteilt. Einzig vom Vorwurf der mehrfachen Urkundenfälschung wurde er freigesprochen.

Bedingte Strafen für Gehilfen

Der Mitangeklagte 44-jährige Vermögensverwalter, der als Geschäftsführer der Ipco tätig war, wurde vom Strafgericht ebenfalls gemäss Antrag der Staatsanwaltschaft mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 30 Franken (3000 Franken) bestraft. Er wurde wegen Gehilfenschaft zum gewerbsmässigen Betrug und zur banden- und gewerbsmässigen Geldwäscherei sowie wegen mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung, der Urkundenfälschung und des Steuerbetrugs für schuldig befunden. Er habe bloss eine deutlich untergeordnete Rolle gespielt. Dessen Tatbeitrag sei nicht über eine blosse Gehilfenstellung zum Devisenschwindel hinausgegangen, schreibt das Gericht. Dennoch stehe ausser Frage, dass der Vermögensverwalter vom Betrug gewusst und an diesem mitgewirkt habe.

Die mitangeklagte 40-jährige Sekretärin hingegen wurde vom Hauptvorwurf des gewerbsmässigen Betrugs nach dem Grundsatz «im Zweifel für die Angeklagte» freigesprochen. Ein vorsätzliches Handeln habe ihr nicht mit genügender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden können. Wegen ihrer Beteiligung an der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Urkundenfälschung und des Steuerbetrugs wurde ihr eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 110 Franken (19 800 Franken) auferlegt. Die Staatsanwaltschaft hatte für sie eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten beantragt.

Kein Geld für Victorinox AG

Die Zivilforderungen wurden grossmehrheitlich gutgeheissen. Die beschlagnahmten Gegenstände und Vermögenswerte im Wert von rund 6 Mio. Franken werden zugunsten der Geschädigten eingezogen und gemäss Strafgerichtspräsident Ruedi Beeler nicht in die Konkursmasse der Ipco einfliessen. Die hauptbetroffene Victorinox AG geht aber leer aus, da sie gemäss Beeler auch im Strafprozess keine Zivilforderungen stellte.

Die schriftliche Begründung des noch nicht rechtskräftigen Urteils steht noch aus. Deshalb konnte noch keine Partei sagen, ob der Fall an das Kantonsgericht weitergezogen wird.

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