Freisprüche im Fall «Alpenblick» begründet
Das Kantonsgericht sieht in Serif Yildiz, dem Besitzer des abgebrannten Hotels «Alpenblick» keinen Betrüger und Brandstifter.
Das Kantonsgericht sieht in Serif Yildiz, dem Besitzer des abgebrannten Hotels «Alpenblick» keinen Betrüger und Brandstifter.
Von Martin Meier
Braunwald. – Auf 49 Seiten begründet die Strafkammer des Kantonsgerichts Glarus die noch nicht rechtskräftigen Freisprüche gegen Serif Yildiz. Dem Besitzer des «Alpenblick» wird von der Staatsanwaltschaft Brandstiftung, fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst und Betrug vorgeworfen.
Brandursache nicht geklärt
Das Kantonsgericht sieht dies anders: «Wenn nicht festzustellen ist, was genau die Ursache für den Brand war, kann auch nicht festgestellt werden, wer dafür verantwortlich ist», schreibt das Kantonsgericht. «Entsprechend kann man den Brand Yildiz nicht strafrechtlich anlasten. Selbst dann nicht, wenn er ein Motiv hätte, was jedoch auch nicht so klar ist, wie es die Staatsanwaltschaft behauptet.»
Auch sieht das Kantonsgericht in Yildiz keinen Betrüger. Bei der Einreichung der «nicht korrekten» Inventarliste an die Versicherung sei er weder vorsätzlich noch arglistig vorgegangen.
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Bereits Abonnent? Dann schnell einloggen.