EU-Regelung übernommen
Der Bund hat am 1. Januar dieses Jahres eine Regelung in Kraft gesetzt, dass Feuerwerk mit einer Netto-Explosivmasse von über 1000 Gramm – dies entspricht der Kategorie 4 – nur noch nach einem eintägigen Kurs inklusive bestandener Prüfung abgefeuert werden darf.
Der Bund hat am 1. Januar dieses Jahres eine Regelung in Kraft gesetzt, dass Feuerwerk mit einer Netto-Explosivmasse von über 1000 Gramm – dies entspricht der Kategorie 4 – nur noch nach einem eintägigen Kurs inklusive bestandener Prüfung abgefeuert werden darf.
31.07.14 - 02:00 Uhr
Wer noch solches Feuerwerk zu Hause gelagert hat und dieses Jahr abfeuert, obwohl er es noch vor der neuen Regelung erworben hat, macht sich strafbar. Mit dem Inkraftreten dieser Regelung hat die Schweiz geltendes EU-Recht übernommen. (so)
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