×

EU-Regelung übernommen

Der Bund hat am 1. Januar dieses Jahres eine Regelung in Kraft gesetzt, dass Feuerwerk mit einer Netto-Explosivmasse von über 1000 Gramm – dies entspricht der Kategorie 4 – nur noch nach einem eintägigen Kurs inklusive bestandener Prüfung abgefeuert werden darf.

Südostschweiz
31.07.14 - 02:00 Uhr

Wer noch solches Feuerwerk zu Hause gelagert hat und dieses Jahr abfeuert, obwohl er es noch vor der neuen Regelung erworben hat, macht sich strafbar. Mit dem Inkraftreten dieser Regelung hat die Schweiz geltendes EU-Recht übernommen. (so)

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu MEHR