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«Eine Ohrfeige für die Mieter»

Lukas Horrer: Nein, tut es nicht. Es ist im Gegenteil ein Kniefall vor der Tourismus- und Baulobby und eine Verweigerung des Verfassungsauftrags.

Südostschweiz
23.08.12 - 02:00 Uhr

Mit Lukas Horrer* sprach Stefan Bisculm

Herr Horrer, der Bundesrat kommt den Besitzern von Erstwohnungen entgegen und erlaubt ihnen die Umnutzung ihrer Wohnungen in eine Zweitwohnung. Entspricht dies noch dem Volkswillen?

Die Überhitzung des Wohnungsmarktes in Tourismusgebieten geht also weiter?

Leider ist das so. Für Mieterinnen und Mieter in den betroffenen Gebieten ist die Verordnung des Bundesrates eine Ohrfeige. Wir haben uns von der Zweitwohnungsinitiative eine klare Trennung des Marktes erhofft. In einen Markt für Erstwohnungen und einen für Zweitwohnungen. Das hätte eine Entlastung für die Mieterinnen und Mieter gebracht, aber auch künftige Wohneigentümer hätten von günstigerem Wohnraum profitieren können.

Was passiert jetzt?

Das Gegenteil wird eingetreten. Jede Erstwohnung ist potenziell noch eine Zweitwohnung. Die Spekulation wird also weitergehen und die Preise werden nochmals steigen.

Mit welchen konkreten Konsequenzen müssen die Mieter rechnen?

Der enorme Anstieg der Mieten als Konsequenz der Spekulation kann nun nicht gestoppt werden. Die Mieter in Davos und im Oberengadin müssen weiterhin Mieten auf Stadtzürcher Niveau berappen, obwohl sie viel weniger Kaufkraft haben. Das ist skandalös und volkswirtschaftlich auch problematisch. Denn Mittel, die eigentlich dem lokalen Gewerbe gehören würden, werden zugunsten der Immobilienwirtschaft verlagert.

Der Wohnungsmarkt in den Tourismusgebieten wird sich wohl einfach später entspannen, wenn die erste Welle von Umnutzungen vorbei ist.

Theoretisch ist das denkbar. Allerdings würde dieser Prozess sehr, sehr langsam vonstatten gehen. Ganze Dorfkerne würden sich vorher entleeren und von Zweitwohnungsbesitzern kolonialisiert. Die Entspannung muss jetzt passieren, sonst nehmen die Probleme im Berggebiet weiter zu, was nicht im Interesse des Tourismus sein kann.

Der Bundesrat rechtfertigt die Umnutzung mit der Eigentumsgarantie. Eine nachvollziehbare Argumentation.

Finde ich nicht. Es kann nicht sein, dass die Eigentumsgarantie von ein paar wenigen von der grossen Mehrheit berappt werden muss. Die Argumentation ist bloss ein Vorwand für den Kniefall vor der Tourismus- und der Baulobby und der Verweigerung des Verfassungsauftrags.

Eine Umnutzung soll nur möglich sein, wenn sie mit einem Wohnsitzwechsel, einer Zivilstandsänderung oder einem Erbgang zusammenhängt. Damit sollten wenigstens Missbräuche verhindert werden können.

Das sollte sicher möglich sein. Gerade bei einem Erbgang waren wir auch für eine Ausnahmeregelung. Mit der nun vorgeschlagenen Möglichkeit der Umnutzung geht der Bundesrat aber sehr viel weiter.

*Lukas Horrer ist Präsident des Mieterverbandes des Kantons Graubünden.

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