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Ein Prozent für Behinderte

Firmen mit mehr als 250 Angestellten sollen ein Prozent ihrer Arbeitsplätze für Behinderte reservieren müssen. Mit dieser Quote will die Sozialkommission des Nationalrats (SGK) dazu beitragen, dass möglichst viele IV-Rentner wieder in den Arbeitsmarkt zurückfinden.

Südostschweiz
06.11.10 - 01:00 Uhr

Die SGK sprach sich im Rahmen der Detailberatung zur 6. Revision der Invalidenversicherung (IV) mit 14 zu 12 Stimmen für die 1-Prozent-Quote aus. Die Quote gilt sowohl für den öffentlichen Sektor als auch für die Privatwirtschaft. Wie Kommissionspräsidentin Thérèse Meyer (CVP/FR) vor den Medien in Bern sagte, sollen die Firmen jene Behinderten anstellen müssen, denen im Rahmen der IV-Revision die Rente gekürzt oder gestrichen wurde. (sda)

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