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Ein Ja mit Vorbehalten zur USR III

Die Unternehmenssteuerreform III findet auch bei der Bündner Regierung Zustimmung. In einer Mitteilung hat sie gestern die Notwendigkeit der Reform der Unternehmensbesteuerung bekräftigt.

Südostschweiz
30.01.15 - 01:00 Uhr

Von ihrem Erfolg hänge die Attraktivität des Schweizer Wirtschaftsstandorts ab. Die kantonalen Steuerstati für Holding-, Domizil- und Gemischte Gesellschaften müssten abgeschafft werden, da diese international nicht mehr akzeptiert seien, wird in der Mitteilung begründet. Damit folgt die Regierung den Beschlüssen der Konferenz der Kantonsregierung (KDK) und der Finanzdirektorenkonferenz (FDK).

Der Kanton Graubünden sei indirekt betroffen. Die Reform werde Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Geberkantone im Finanzausgleich haben. Darum ist es aus Sicht der Bündner Regierung «überaus wichtig», dass die geplanten Massnahmen zur Abfederung von möglichen Mindereinnahmen von Anfang an gesetzlich verankert sind. Der Ressourcenausgleich soll angepasst werden. Eine neue Kapitalgewinnsteuer als Kompensationsmassnahme lehnt die Regierung wie auch der Gewerbeverband ab. Die Kantonsregierungen verlangen, dass der Bund den Grossteil der finanzpolitischen Folgen der Reform trägt, teilte die KDK mit.

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