Glarus/Lausanne. – Der Kanton hat sich gewehrt, dass das Verwaltungsgericht in der Wassernutzungskonzession die Heimfallklausel gestrichen hat. Jetzt ist der Landrat mit seiner Beschwerde ans Bundesgericht nicht durchgekommen.
Das Verwaltungsgericht habe die Heimfallklausel zu Recht aufgehoben, sagt Lausanne. Das bedeutet aber nicht, dass die SN Energie die Konzession nun auf sicher hat. Kanton und SN müssen über die Nutzung des Sernf-Niederen-Wassers in Mitlödi erneut verhandeln.