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Dieser Stall beschäftigte Lausanne

Ein unscheinbarer Stall in der Linthebene bei Schänis beschäftigte die höchsten Richter im Land. Und sie gaben dem Besitzer teilweise recht.

Südostschweiz
31.10.14 - 01:00 Uhr

Von Urs-Peter Inderbitzin und Anja Ruoss

Schänis/Lausanne. – Dieser Fall sei nur wegen seines mangelnden juristischen Wissens entstanden, erzählt der betroffene Landwirt aus Schänis. Der Fall, wie er den juristischen Streit um seinen Stall nennt, beschäftigte von der Gemeinde über das Baudepartement und das kantonale Verwaltungsgericht alle juristischen Ebenen.

Und der Einsatz hat sich jetzt für ihn gelohnt. Der Landwirt bekam in Lausanne sogar teilweise recht.

In der Linthebene besitzt er einen vor mehr als 50 Jahren errichteten Weidestall, der seit Jahren nicht mehr benutzt wird. Alles begann damit, dass er im November 2008 entschied, den Weidestall in eine Pferdepension umzuwandeln.

Die Gemeinde Schänis erteilte ihm die Baubewilligung für die Errichtung von drei Pferdeboxen mit einem je dazugehörigen Auslauf. Nachdem der Landwirt diese erstellt hatte, fügte er ein Jahr später einen Anbau hinzu. Dieser beinhaltete eine Abfohlbox im Gebäudeinnern sowie zwei neue Boxen für Ponys, ebenfalls mit je einem Auslauf. Der Anbau und die neu erstellten Boxen waren jedoch nicht bewilligt worden. Und das war das Problem.

Alles nur ein Missverständnis

Für den Anbau mit den beiden Ponyboxen und den Ausläufen habe er Ende des Jahres 2009 einen Antrag für eine Baubewilligung eingereicht, erzählt der Landwirt der «Südostschweiz». Jedoch habe er keine Rückmeldung erhalten.

Deshalb kontaktierte er im März 2010 die zuständige kantonale Stelle. Am Telefon habe man ihm die Zusage gegeben, dass der geplante Anbau genehmigt werden würde. «Für mich war der Fall klar. Ich dachte, ich dür-fe bauen, wenn der Kanton mir die Erlaubnis erteilt», erinnert sich der Landwirt. Obwohl er darauf hingewiesen wurde, wartete er nicht auf eine schriftliche Baubewilligung der Gemeinde und startete mit dem Bau seines Projekts.

Fertigstellung ohne Bewilligung

Auch bei der Fertigstellung des Anbaus hatte er noch keine schriftliche Baubewilligung erhalten. «Natürlich wunderte ich mich darüber, aber ich hatte ja die Zusage des Kantons», erzählt der Schänner. Ein Jahr nachdem die Bauarbeiten abgeschlossen gewesen seien, habe er einen Brief der Gemeinde mit der Ablehnung seines Baugesuchs erhalten.

Da das Projekt jedoch bereits realisiert worden war, intervenierte die Gemeinde Schänis im März 2011. Sie verlangte, dass der Anbau mit den zwei Ponyboxen, die neuen Ausläufe und ein ebenfalls ohne Bewilligung erweiterter Vorplatz zurückzubauen sind. Sowohl das Baudepartement als auch das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen stellten sich auf die Seite der Gemeinde.

Deshalb zog der Landwirt bis vor das Bundesgericht. «Was hätte ich tun sollen? Würden Sie einfach ein neues Haus abreissen?», fragt der Landwirt.

Das Bundesgericht hiess die Beschwerde des Landwirts nun teilweise gut. Ihm gereichte zum Vorteil, dass am 1. Mai 2014 neue Bestimmungen zur Pferdehaltung in der Landwirtschaft in Kraft getreten sind. Neu sind Bauten und Anlagen zur Haltung von Pferden, welche auf einem bestehenden landwirtschaftlichen Gewerbe stehen, als zonenkonform zu bewilligen. Der Hof müsse lediglich über eine überwiegend betriebseigene Futtergrundlage und Weiden für die Pferdehaltung verfügen.

Einrichtung zonenkonform

In seinem Urteil kam das Bundesgericht zum Ergebnis, dass die Einrichtung einer Pferdepension im ehemaligen Weidestall zonenkonform ist. Das Gericht gab deshalb grünes Licht für die Abfohlbox, die dazugehörigen Ausläufe sowie den Vorplatz.

Keine Gnade fanden in Lausanne jedoch der Anbau der beiden Ponyboxen und die dazugehörigen Ausläufe. Diese müssen zurückgebaut werden, da sie optisch unvorteilhaft seien. Über dieses Urteil könne sich der Landwirt jedoch nur halb freuen. «Wenn ich die Ponyboxen wieder abbauen muss, verliere ich das bereits investierte Geld», so der Landwirt.

Der Gemeinderat Schänis hat das Bundesgerichtsentscheid zur Kenntnis genommen. Gemeindepräsident Herbert Küng erklärt: «Wir haben die zuständige Baubewilligungskommission mit der weiteren Bearbeitung des Baugesuchs im Sinne des Bundesgerichtsurteils beauftragt.»

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