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Die SOB irritiert mit Politwerbung für Fabi

Die Südostbahn schaltet sich in den Abstimmungskampf um Fabi ein und gibt ihren Kunden Werbematerial ab. Die Gegner der Vorlage zeigen wenig Verständnis. Und auch Rechtsexperten halten die Aktion für fragwürdig.

Südostschweiz
29.01.14 - 01:00 Uhr

Von Christoph Fust

St. Gallen. – Viel steht auf dem Spiel für die Schweizer Bahnunternehmen. Die Annahme der Fabi-Vorlage am 9. Februar würde langfristig die Realisierung von milliardenschweren Eisenbahnprojekten sichern.

Die Südostbahn (SOB) schaltet sich nun aktiv in den Abstimmungskampf ein und verteilt in ihren Zügen Werbematerial, das die Reisenden zur Annahme von Fabi bewegen soll.

Diese Aufgabe wurde nicht etwa den Zugbegleitern aufgetragen, die Abteilung Unternehmenskommunikation kümmert sich gleich selbst darum.

«Wir empfehlen unseren Kunden nicht nur ein Ja zur Fabi-Vorlage, wir möchten einen Dialog mit ihnen führen. So lernen wir unsere Kunden auch gleich besser kennen», sagt Mediensprecherin Ursel Kälin.

Der St. Galler SVP-Nationalrat Lukas Reimann vom Gegenkomitee «Fabi Nein» kritisiert die Verteilaktion scharf: «Die Bahnunternehmen sollen zur Vorlage Stellung nehmen können, aber nicht ihr Personal für Propagandazwecke benützen. Das Vorgehen der SOB ist nicht zulässig.»

Gegner sind irritiert

Das Bahnunternehmen ist zu rund 85 Prozent im Besitz von Bund, Kantonen und Gemeinden – für Reimann ein weiterer Grund für Ärger: «Ich verstehe, wenn die SOB die Flyer zur Fabi-Vorlage in ihren Zügen auflegt. Aber eine derart aktive Rolle einzunehmen, grenzt an Staats- und Behördenpropaganda.»

Ging die Südostbahn zu weit? Ursel Kälin verteidigt die Bestrebungen des Unternehmens: «Wir belästigen die Leute nicht und treten nicht penetrant auf. Es geht uns lediglich darum, die Passagiere auf die Vorteile von Fabi hinzuweisen. Wir halten das für legitim.»

Peter Hettich, Professor für Öffentliches Recht an der Universität St. Gallen, glaubt, dass die SOB rechtlich auf schwierigem Terrain agiert: «Um die unverfälschte Stimmabgabe der Bürger zu wahren, dürfen Behörden und staatliche Unternehmen nur zurückhaltend politische Werbung betreiben.»

Es sei aber schwierig, den konkreten Fall zu beurteilen, sagt Hettich. Ein Zugsabteil sei nicht gleich zu beurteilen wie eine öffentliche Strasse. «Auf dem Bahnhofsgelände gilt das Gleichbehandlungsgebot, den Gegnern von Fabi müsste also auch das Recht eingeräumt werden, auf sich aufmerksam zu machen.

Wenn nun die SOB Werbung im Zug betreibt, dann ist dies generell auch den Gegnern zu erlauben.» Die SOB sehe von einem solchen Recht ab, teilt die Unternehmenskommunikation mit. Werbung auf dem Bahnhofsgelände sei aber kein Problem.

Einzelfall bei SBB

Die Regionalbahn Thurbo und die Appenzeller Bahnen teilen auf Anfrage mit, dass ihre Angestellten nicht für Fabi werben.

Diese Auskunft erteilen auch die SBB, laut Konzernsprecher Christian Ginsig kam es aber gestern zu einer unbewilligten Aktion: «Laut Rückmeldungen hat die ÖV-Allianz Fabi-Flyer in unseren Zügen verteilt.

Dies war weder abgesprochen noch bewilligt, da wir keine Promotionen in unseren Zügen gestatten.» Die SOB bleibt bei ihrem Programm – heute Nachmittag sind die Angestellten der Unternehmenskommunikation wieder für Fabi auf Achse.

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