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Die Politik will uns für dumm verkaufen

Seit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative hören und lesen wir fast täglich, diese sei nicht mit der Personenfreizügigkeit vereinbar. Und darum ohne Aufkündigung der Bilateralen nicht durchzusetzen.

Südostschweiz
25.10.14 - 02:00 Uhr

Nun ist es ja nichts Neues, dass wir Bürger von Politikern für dumm verkauft werden. Krass ist jedoch, wie eifrig die Medien – insbesondere die Bundeshaus- und Chefredaktion der «Südostschweiz» – dieses doch recht durchsichtige Spiel mitspielen.

Rund die Hälfte der Einwanderer in die Schweiz kommen nicht aus der EU, sondern aus Drittstaaten. Und der grösste Teil davon kommt nicht, um hier zu arbeiten, sondern als «Familiennachzug». Das bedeutet nicht nur Ehepartner und Kinder, sondern auch Enkel, Eltern und Grosseltern. Ganze Clans dürfen sich so in der Schweiz niederlassen. Haben Sie sich schon gewundert, warum es bei uns plötzlich von Kopftuch-Trägerinnen und Exoten nur so wimmelt? Genau darum!

Die Schweiz, das begehrteste Einwanderungsland überhaupt, leistet sich den Luxus einer Negativauslese. Nicht die Besten kommen herein, sondern die Unverschämtesten. Sie stammen aus Schichten, die man beschönigend als «bildungsfern» bezeichnet. Die Schulen versuchen verzweifelt, solche Schüler zu integrieren. Darunter leidet logischerweise das Niveau des Unterrichts.

Natürlich reicht das Einkommen des Familienvaters meist nicht. Darum stehen die Neuankömmlinge, noch bevor die Koffer richtig ausgepackt sind, beim Sozialamt auf der Matte. Nicht selten in Begleitung eines Anwalts. Da gibts Sozialhilfe, Gratis-Wohnungen, und die Rechnungen für ärztliche Leistungen zahlt sowieso der Kanton.

Wen wundert es da noch, dass die Sozialausgaben in der Schweiz förmlich explodiert sind? Und dass mittlerweile fast die Hälfte des Geldes von Ausländern bezogen wird, von denen die meisten nicht einen Tag in der Schweiz gearbeitet haben? Doch das interessiert in Bern anscheinend keinen. Dort verweist man auf die europäische Menschenrechtskonvention (EMK), die Familiennachzug vorsehe.

Ich wette, kaum ein Bundesparlamentarier weiss, was im ominösen Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der EMK steht: «Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen ist.» Im Klartext: Wenn wir eine saubere, gesetzliche Grundlage haben, sind wir sehr wohl befugt, diese Form der Einwanderung zu unterbinden.

So könnte im Ausländergesetz festgehalten werden, dass die Einwanderung aus Drittstaaten grundsätzlich auf zeitlich beschränkten Arbeitsverträgen beruht, die von einem Arbeitgeber zu beantragen sind. Damit wäre die Rechtslage klar. Wer das als Arbeitssuchender nicht akzeptieren kann, bleibt draussen.

Leider ist der grösstmögliche Zeitraum, den der typische Politiker zu überblicken vermag, der nächste Wahltermin. Darum wird die Politikerkaste in Bern weiter versuchen, von der wahren Problematik abzulenken. Man ist bei den Cüpli-Empfängen ja unter sich und ganz weit weg vom Leben normaler Bürger. Und welche Zukunft wir unseren Nachkommen überlassen, ist denen dort oben ohnehin egal. Dann sind sie ja längst nicht mehr im Amt.

Peter Straub, Näfels

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