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Die Lizenz zum Feuerwerken

Wer grössere Feuerwerkskörper zünden will, muss seit Januar einen Kurs und eine Prüfung vorweisen. Nach verschiedenen Vorfällen hat der Bund das Gesetz zur Pyrotechnik verschärft.

Südostschweiz
30.07.14 - 02:00 Uhr

Um Feuerwerke der Kategorie 4 (grosse Feuerwerkskörper mit einem Durchmesser von bis zu 75 Millimeter) abzufeuern, brauchen die Pyrotechniker nun einen Ausweis. Um diesen zu bekommen, muss ein Kurs besucht und anschliessend eine Prüfung absolviert werden.

Die Schweizerische Koordinationsstelle Feuerwerk bietet dafür eintägige Kurse (für 450 Franken plus 50 Franken für den Ausweis) an.

«Die Rückmeldungen der Kursteilnehmer sind grösstenteils gut. Etwa 98 Prozent der Kursbesucher bestehen auch den Test», erklärt Daniela Felder vom Feuerwehrverband. Etwa 340 Personen hätten den Kurs in diesem Jahr schon besucht.

Reto Rufibach aus Riedern ist einer von ihnen. Er ist Mitglied im Team «Füür und Flammä», das jeweils für das Feuerwerk auf dem Mättlistock sorgt. «Der Kurs war sicher nützlich. Ich selber habe aber schon vorher einen ähnlichen Kurs bei einem Privatanbieter besucht und war deshalb bereits gut informiert», sagt Rufibach. Um die ganz grossen Feuerwerke abzufeuern, braucht es einen weiteren Ausweis, den Rufibach nicht hat. Deshalb müsse in diesem Jahr extra noch jemand mit auf den Mättlistock kommen, um das Feuerwerk zu zünden.

Die neue Regelung ist noch nicht detailliert bekannt. «Viele Kunden fragen, ob sie normale Raketen auch ohne Ausweis zünden dürfen», berichtet Renata Puseljic vom Warenhaus Schubiger, das Feuerwerkskörper verkauft. Ihr Angebot falle aber nicht in die Kategorie 4. Auf Bestellung würde das Warenhaus solche Pyrotechnik aber für Leute mit dem entsprechenden Ausweis bestellen. (jbu)

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