In der Folge des tragischen Canyoning-Unfalles vom Samstag am Averser Rhein (BT von gestern) hat die Staatanwaltschaft Graubünden ein Strafverfahren gegen den Begleiter der tödlich verunglückten Sportlerin eingeleitet.
Laut Maurus Eckert vom Mediendienst der Staatsanwaltschaft Graubünden gehe es nun in erster Linie darum, in einer Untersuchung die noch offenen Fragen zu beantworten. Bis jetzt steht lediglich fest, dass die zwei am Unfall Beteiligten als Privatpersonen unterwegs waren und keinen professionellen Guide dabei hatten.
Vom «Bündner Tagblatt» befragte Outdoor-Experten sind sich einig, dass die Campsut-Schlucht am Averser Rhein, in der sich der Unfall ereignete, für Canyoning zu gefährlich ist. Es wird nun Gegenstand der Untersuchung sein herauszufinden, warum die beiden ihrer Sportart genau an dieser extrem heiklen Stelle nachgingen. (abg)