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Bundesrat kommt Schwyz beim Finanzausgleich etwas entgegen

Bern/Kanton Der Bundesrat hat gestern seinen Vorschlag bezüglich des Finanzausgleichs (NFA) bestätigt. Erstmals stellt er zudem eine Überprüfung der Solidarhaftung in Aussicht.

Südostschweiz
04.09.14 - 02:00 Uhr

sda/fan. Trotz Kritik in der Vernehmlassung kommt der Bundesrat den Kantonen beim Finanzausgleich nur teilweise entgegen. Der Grundbeitrag für den Ressourcenausgleich für die Jahre 2016 bis 2019 soll gesenkt, der Lastenausgleich hingegen beibehalten werden.Dies hat der Bundesrat am Mittwoch gestützt auf den Bericht zur Wirksamkeit des Finanzausgleichs entschieden. Für den Bundesrat drängen sich daher keine grundlegenden Systemänderungen auf. Die Geberkantone beurteilen den Vorschlag des Bundesrates als «befriedigt nur teilweise».

14 Mio. weniger für Schwyz?

Weil aber die minimale Ausstattung des Ressourcenausgleichs in der laufenden Periode überschritten wird, soll der Grundbeitrag um insgesamt 330 Millionen Franken gekürzt werden. Der Bund, der heute rund 2,3 Milliarden beiträgt, wird dadurch um 196 Millionen Franken entlastet, die Geberkantone, die rund 1,5 Milliarden einzahlen, um 134 Millionen Franken. Für den Kanton Schwyz hätte dies eine Entlastung um 14 Mio. Franken zur Folge.

Michel hat «grösste Zweifel»

Der Schwyzer Finanzdirektor Kaspar Michel hegt aber «grösste Zweifel, dass dieser Vorschlag die parlamentarischen Beratungen übersteht», wie er gestern auf Anfrage sagte. Die Vertretung der Nehmerkantone im eidgenössischen Parlament sei zu übermächtig, und aus diesem Lager ortet der Schwyzer Finanzdirektor bereits jetzt «ein riesiges Geschrei».

Ansonsten ist der Bundesrat erneut nicht auf die Vorschläge der Geberkantone eingegangen. Allerdings stellt er in Aussicht, dass die – vor allem vom Kanton Schwyz – kritisierte Ausgestaltung der Solidarhaftung in der übernächsten Periode überprüft werden soll. «Immerhin ein Lichtblick», kommentierte gestern Michel. Damit gebe der Bundesrat zu, dass ein Systemfehler vorliege.

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