×

Bund ist gegen Wiederaufbau

Das in Goldau eingelagerte Nideröst-Haus soll bekanntlich in Morgarten wieder aufgebaut werden. Das sehen die Eidg. Kommission für Denkmalpflege und der Heimatschutz ganz anders. Ein Wiederaufbau widerspreche den Richtlinien und sei nur noch eine museale Sache.

Südostschweiz
20.11.12 - 01:00 Uhr

Von Josias Clavadetscher

Sattel/Bern. – Die Geschichte um das Nideröst-Haus ist ebenso verwirrlich wie unbegreiflich. Zuerst hätte es im Hinterdorf Schwyz nicht abgebrochen werden dürfen. Dann wurde es gegen den Widerstand der Eidg. Kommission für Denkmalpflege (EKD), des Heimatschutzes und der Pro Patria von der Schwyzer Regierung doch aus dem kantonalen Schutzinventar entlassen und abgebrochen. Anschliessend war der Wiederaufbau im Ital-Reding-Areal geplant, die Gemeinde Schwyz aber fürchtete um die Hofstatt. Weil auch das Freilichtmuseum Ballenberg verzichtete, landeten schliesslich die nummerierten Balken des Kerngebäudes in einem Depot des Tierparks Goldau. Auch der Tierpark gab aber Forfait, und so wurde mit einer gewissen Erleichterung reagiert, dass die Morgartenstiftung auf die 700. Schlachtjahrzeit hin das Niederöst-Haus auf ihrem Gelände wieder aufbauen möchte. Da das Nideröst-Haus aus dem Jahre 1176 stammt, könne man so den Besuchern einen Einblick in die damaligen sozialen Verhältnisse, die Baukultur und das Alltagsleben geben.

Bezug zum Standort verloren

Wenn das Nideröst-Haus aufgebaut und der Betrieb und Unterhalt während einer gewissen Zeitspanne sichergestellt werden sollen, so rechnet man mit Kosten von etwa einer Million Franken. Das bedeutet, dass die Stiftung zwingend auf grössere Beiträge von Dritten angewiesen sein wird. Beim Bund und beim Heimatschutz aber wird man wohl vergebens anklopfen. Diese beiden Gremien haben soeben in einer Stellungnahme in der Fachzeitschrift «Tageswoche» erklärt, dass man sich für den Wiederaufbau «kaum erwärmen kann». Die Charta von Venedig und die Leitsätze zur Denkmalpflege in der Schweiz würden festhalten, so Nott Caviezel, Präsident der EKD, dass «ein Denkmal stets untrennbar mit der Geschichte und der Umgebung eines bestimmten Orts verbunden ist». Denkmäler könne man also grundsätzlich nicht versetzen. Eine Translokation sei nur in Extremfällen vertretbar, wenn die Erhaltung anders nicht möglich sei. Das Nideröst-Haus habe aber mit seiner Versetzug jeden Bezug zum angestammten Ort verloren. Wobei es schon in seiner Geschichte zweimal versetzt worden ist. Ein Neuaufbau sei hier nur noch eine «museale Teilrekonstruktion». Mit dem Haus Nideröst und dem ältesten verlässlich datierten Holzhaus Mitteleuropas werde eine Rekonstruktion nicht mehr viel gemeinsam haben. Auch Peter Egli vom Schweizer Heimatschutz argumentiert, dass das nicht mehr ein klassisches Baudenkmal wäre, sondern nur noch ein Museumsstück. Darum werde das sicher keine Herzensangelegenheit des Heimatschutzes mehr sein.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu MEHR