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Büchel ist anderer Meinung als Huonder

Der Bischof von St. Gallen ist ganz im Gegensatz zum Churer Bischof Vitus Huonder gegen partielle Kirchenaustritte.

Südostschweiz
23.08.12 - 02:00 Uhr

St. Gallen. – Auch wenn das Bundesgericht im Juli entschieden hat, ein partieller Kirchenaustritt sei zulässig, will Markus Büchel, Bischof von St. Gallen, die Verbundenheit mit den Kirchgemeinden nicht missen. Das teilte das Bistum St. Gallen gestern mit. Im Bistum St. Gallen kann in begründeten Ausnahmefällen bei einem partiellen Austritt aus der Kirche die Möglichkeit eröffnet werden, dass sich jemand, der dennoch Katholik bleiben möchte, durch einen Beitrag in einen Bistumsfonds solidarisch zeigt. Ein solches Parallelsystem wünscht sich Büchel dezidiert nicht.

Huonder ist für partielle Austritte

Eine ganz andere Haltung nimmt der Churer Bischof Vitus Huonder ein (Ausgabe vom 15. August). Er bezog letzte Woche Stellung zum Bundesgerichtsurteil, bei dem eine Frau aus dem Luzernischen recht erhalten hatte. Sie wollte Katholikin bleiben, nachdem sie den Austritt aus der Kirchgemeinde erklärt hatte. Das Urteil bestätige das «Churer Modell», das mit den kantonalen Körperschaften abgesprochen worden sei, erklärte Huonder. Es respektiere die Freiheit der Gläubigen und ermögliche, statt Steuern freie Beiträge an eine Solidaritätsstiftung des Bistums zu bezahlen. (sda)

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