×

Bericht zur Therme Vals:

Die Veröffentlichung des Berichts zum Verkauf der Therme Vals im «Bündner Tagblatt» hat keine strafrecht-lichen Folgen. Das Verfahren wegen Verletzung des Amts- geheimnisses wurde eingestellt.

Südostschweiz
16.10.14 - 02:00 Uhr

Von Ueli Handschin

Chur. – Das «Bündner Tagblatt» hatte den Bericht der kantonalen Finanzkontrolle (Fiko) Ende September 2013 auf dem Latrinenweg erhalten und berichtete darüber. Was darin stand, war – obwohl ohne Brisanz – streng geheim.

GPK und Finanzkontrolle könnten ihre Arbeit nur dann gut machen, wenn die Prüfberichte ausschliesslich den Geprüften und der Kommission zur Verfügung stünden, erklärte deren Präsident. Und zwar nur zum internen Gebrauch. Andernfalls nähme «die Offenheit der Geprüften» Schaden. Und so sah sich denn die GPK veranlasst, gegen unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses zu klagen.

Zugriff hatten viele

Nach Untersuchungen von einem Jahr Dauer ist das Verfahren am Freitag vergangener Woche eingestellt worden. Tatverdächtige hätten nicht ermittelt werden können, begründete die Staatsanwaltschaft gestern den Abbruch der Übung. Der Bericht habe sowohl auf Papier als auch elektronisch vorgelegen. «Im Rahmen der verwaltungsinternen Bearbeitung» habe eine Vielzahl von Personen darauf Zugriff gehabt.

Laut Staatsanwaltschaft wurden mehrere Personen befragt, jedoch ergebnislos. «Der Kreis der für die Weiterleitung des Berichts infrage kommenden Personen» habe sich nicht so weit einschränken lassen, «dass weitere Untersuchungshandlungen noch verhältnismässig gewesen wären», hiess es. Auch beim «Bündner Tagblatt» kamen die Ermittler nicht weiter. Denn Journalisten müssen nun mal nicht offenlegen, von wem sie ihre Informationen haben.

Laut Maurus Eckert, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft, konnte geklärt werden, dass gut ein Dutzend Personen das Dokument dem «Bündner Tagblatt» zugespielt haben könnten. Doch neben diesen namentlich bekannten hatten noch sehr viel mehr Angestellte der Verwaltung elektronischen Zugriff zum Bericht. Weil dazu intern Stellung genommen werden musste, wie Eckert auf Anfrage erläuterte.

Wäre nach den Ermittlungen nur das gute Dutzend möglicher Amtsgeheimnisverletzer übrig geblieben, «hätten wir weiter ermittelt», versicherte Eckert. «Doch mit mehreren Dutzend potenziell Verdächtiger wäre der Aufwand für die Klärung eines nicht sonderlich schweren Vergehens einfach unverhältnismässig gewesen», erklärte er.

Gezinkte Kopien

Eckert bestätigte im Übrigen, was im Grossen Rat seit Vorliegen des Berichtes wiederholt kolportiert worden ist. Die Kopien des Fifo-Berichts, welche die GPK versandte, waren im Text tatsächlich mit versteckten Merkmalen versehen, die unterschiedlich ausgestaltet waren, je nachdem, welchem Gremium die Empfängerin oder Empfänger angehörte. Sollte das Papier trotz Geheimhaltungspflicht öffentlich werden, wollte man auf diese Weise leichter klären können, wer für das Leck verantwortlich ist. Geklappt hat der Trick offenbar nicht.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu MEHR