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Bekommt Vals für die Therme weniger als ein Butterbrot?

Die Beschwerdeführer gegen den Verkauf des Thermehotels an Remo Stoffel machen den Verkaufsvertrag zwischen Gemeinde und Stoffel publik. Er sei ungültig, behaupten sie.

Südostschweiz
19.02.13 - 01:00 Uhr

Von Jano Felice Pajarola

Vals. – Der «geheime» Aktienkaufvertrag vom 26. November 2012 ist nicht mehr geheim: Seit der Gemeindeversammlung vom Freitag sind die Valserinnen und Valser darüber informiert, wie die Gemeinde und Käufer Remo Stoffel den Besitzerwechsel der Hotel und Thermalbad Vals AG (Hoteba) geregelt haben. Dank den Beschwerdeführern gegen den Verkauf: Sie haben den Kontrakt, der für sie «ungültig ist und einen groben Rechtsverstoss darstellt», vor der Versammlung verteilt. Auch der «Südostschweiz» liegen die Verkaufsdokumente – der Vertrag sowie eine Vollzugsvereinbarung – vor. Und sie werfen Fragen auf.

«Guthaben sinkt unter null»

Eine Frage betrifft die finanziellen Aspekte des Verkaufs. Was muss Käufer Stoffel letztlich für die Hoteba bezahlen? Die abgemachten 1,77 Millionen Franken bei Vertragsabschluss sind es. Weitere Guthaben sind gestundet bis 2015 und 2021. Auf den Zins aus diesen Guthaben muss Vals laut Vertrag aber verzichten, eine Summe, die die Beschwerdeführer mit 340 000 bis 700 000 Franken beziffern.

Zudem verzichtet Vals auf Gebühren von 1,4 Millionen Franken, auf eine Handänderungssteuer von 40 000 Franken sowie auf Konzessionsgebühren für das Thermewasser. Für die Beschwerdeführer ist klar: Zieht man all das von Stoffels Einzahlung ab, handelt sich Vals sogar ein Minus ein.

Gesetz verlangt Konzessionszins

Auch der Verzicht auf die Konzessionsgebühren wirft Fragen auf. Gemäss Vertrag kann Stoffel das Valser Thermalwasser bis 2058, also bis zum Ende der gültigen Konzession, gratis nutzen; die bisherige Regelung läuft einfach weiter. Die Gemeinde hat allerdings früher bloss auf einen Konzessionszins verzichtet, weil sie selber Eigentümerin der Therme war. Mit Stoffel als Besitzer wären laut Gemeindegesetz Gebühren fällig. Die Gratisabgabe wäre auch eine Rechtsungleichheit gegenüber den Valser Mineralquellen, stellen die Beschwerdeführer fest. Denn die Mineralquellen zahlen für die Wassernutzung.

In der Vollzugsvereinbarung sodann ist geregelt, was geschieht, falls das Bundesgericht den Hoteba-Verkaufsbeschluss der Gemeinde aufhebt und eine erneute Gemeindeversammlung Stoffels Angebot ablehnt: Der Verkauf wäre hinfällig, der Vorzustand müsste wiederhergestellt werden, und Stoffel würde das frühere Eigenkapital der Hoteba garantieren. Weshalb lässt die Gemeinde sich diese Hintertür offen, wenn sie sicher ist, mit dem Verkaufsakt nichts Unrechtmässiges getan zu haben? Auch das fragen die Kritiker.

«Haben nichts zu verbergen»

Gemeindepräsident Stefan Schmid bleibt von der Aktion der Beschwerdeführer relativ unbeeindruckt. Dass der Verkaufsvertrag nun öffentlich ist, stört ihn nicht, wie er betont. «Wir haben nichts zu verbergen.» Der Vertrag stimme überein mit der Botschaft zur Gemeindeversammlung, die den Hoteba-Verkauf beschlossen habe, meint Schmid. «Das Volk wollte die Hoteba mit grosser Mehrheit so veräussern.» Die Bedingungen für den Vertrag vom 26. November seien also von Anfang an festgestanden, notabene schon vor seiner Amtszeit. «Natürlich hat es im Vertrag auch Sachen, die ich persönlich gerne anders hätte», sagt Schmid zu den finanziellen und konzessionellen Kritikpunkten. «Aber so hat man abgestimmt.»

Und die Vollzugsvereinbarung? «Mit ihr wollten wir noch bestehende Risiken abdecken.» Sie sei vor allem eine Absicherung, damit die Gemeinde bei einer Rückabwicklung nicht Bauten übernehmen müsse, die ihr nichts nützen würden. «Ohne diese Vereinbarung», so Schmid, «hätten wir den Verkaufsvertrag vermutlich nicht unterzeichnet.»

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