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Beim Feuerwerk ändert sich nichts

Seit Anfang dieses Jahres wird für das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie 4 ein absolvierter Kurs inklusive bestandener Prüfung verlangt. Für den Privatgebrauch hat sich trotzdem so gut wie nichts geändert.

Südostschweiz
31.07.14 - 02:00 Uhr

Von Koray Adigüzel

Chur. – Mara und Mario Mannhart betreiben laut eigenen Angaben in der Churer Stadthalle die grösste Verkaufsstelle für Feuerwerkskörper in Graubünden. Die Exponate sind alle schön nach Kategorien sortiert: Kategorie 1 ab zwölf Jahren, Kategorie 2 ab 16 Jahren und Kategorie 3 ab 18 Jahren. Das sei schon lange so und habe nichts mit der neuen Regelung des Bundes zu tun (siehe Kasten). «Unsere Kunden sind wegen der Gesetzesänderung verunsichert. Ich sage ihnen dann jeweils, dass sie alles, was sie bei uns sehen, auch ohne den Besuch eines Kurses kaufen können», sagt Mara Mannhart der «Südostschweiz».

Für Privatpersonen keine Änderung

«Feuerwerke der Kategorie 4 sind beispielsweise 25-Kilo-Bömber, die schnell mal 500 Franken kosten», erklärt Mannhart. Das sei nicht das Zielprodukt von Privatpersonen, sondern von gewerblichen Kunden wie etwa Hotels oder Veranstalter. Diese würden dann eine Person beschäftigen, welche eine Prüfung zum Abfeuern von Feuerwerkskörpern der Kategorie 4 absolviert habe. Im Detailhandel sind nur Knallkörper bis zur Kategorie 3 erhältlich, Produkte der Kategorie 4 können ausschliesslich auf Bestellung unter Vorweisung des entsprechenden Ausweises erworben werden. Für das Geschäft der Mannharts bedeutet dies, dass sie die neue Regelung des Bundes nicht spüren, da Privatpersonen so einkaufen, wie es in den früheren Jahren schon der Fall gewesen ist.

Beratung gehört dazu

Im Gegensatz zu den grossen Einkaufszentren bietet Mara Mannhart jedem Käufer auch eine Beratung an. «Ich erläutere zu jedem Feuerwerkskörper, worauf man achten sollte. Ausserdem gebe ich jedem Kunden ein Abschussrohr für das sichere Zünden von Raketen mit.» Überhaupt ist Mara Mannhart die Sicherheit ein grosses Anliegen. Sie möchte mit der Sortierung nach Kategorien und den gut sichtbaren Altersbeschränkungen die Leute dafür sensibilisieren, dass mit dem Umgang von Feuerwerk stets Vorsicht geboten sei und Feuerwerk der Kategorie 3 nichts für Jugendliche sei.

Mara Mannhart appelliert an alle, die Feuerwerk zünden wollen, dass sie sich noch bei Tageslicht kurz Zeit nehmen und überlegen sollen, wo sich ein geeigneter Standort für das Abschiessen des Feuerwerks befinde. Geteerter Boden sei aufgrund der Stabilität einer Wiese vorzuziehen, ausserdem sollte man sich vergewissern, dass sich im Umkreis nichts befindet, was zu Schaden kommen könnte, etwa parkierte Autos. Zu guter Letzt gibt Mara Mannhart zu bedenken, dass exzessiver Alkoholgenuss in Verbindung mit Feuerwerk keine gute Idee sei. «Der 1. August soll ein Tag zum Feiern sein, und es wäre schade, wenn er wegen leichtsinniger Dummheiten im Spital enden würde.»

Stadtpolizei bittet um Rücksicht

Aufgrund mehrerer Reklamationen am 1. August in den vergangenen Jahren bittet die Stadtpolizei Chur die Bevölkerung, das Abfeuern von Feuerwerk im Stadtgebiet einzuschränken und nach Mitternacht ganz zu unterlassen. Wie es in einer Medienmitteilung heisst, wird auf der Quaderwiese ein Abschussplatz für kleine Raketen fest installiert und mit Absperrband markiert.

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