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Bald folgt auch das Unterhaltsrecht

Gesetzesrevision mla. Das gemeinsame Sorgerecht soll bei Scheidungen künftig die Regel werden. ­Eigentlich sollte die entsprechende Gesetzesänderung per 1.

Südostschweiz
15.03.14 - 01:00 Uhr

Gesetzesrevision mla. Das gemeinsame Sorgerecht soll bei Scheidungen künftig die Regel werden. ­Eigentlich sollte die entsprechende Gesetzesänderung per 1. Januar 2014 in Kraft treten. Die Konferenz Kinder- und Erwachsenenschutz hat sich jedoch Ende Oktober 2013 mit einem Brief an Justizdirektorin Simonetta Sommaruga gewandt, um das Inkrafttreten um ein Jahr zu verschieben. Dies, weil man bereits mit dem per Anfang 2013 neu organisierten Vormundschaftswesen mit einem grossen administrativen Mehraufwand zu kämpfen habe und der Flut von Anträgen für das gemeinsame Sorgerecht personell nicht nachkommen könne. Geschiedene Väter erhalten im Jahr des Inkrafttretens das Recht, noch fünf Jahre rückwirkend das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen.

Nichtverheiratete besserstellen

Der Brief hat zu einem teilweisen Erfolg geführt: Der Bundesrat hat das Inkrafttreten der Gesetzesrevision verschoben. Allerdings nicht um ein ganzes, sondern um ein halbes Jahr auf den 1. Juni 2014. Die Revision des Zivilgesetzbuches hatte der Bundesrat Anfang 2009 in die Vernehmlassung geschickt. Die daraus resultierende Vorlage über die gemeinsame elterliche Sorge soll auch unterhaltsrechtliche Fragen neu regeln.

Dabei wird jedoch schrittweise vorgegangen. Während das gemeinsame Sorgerecht beschlossene Sache ist, hat der Bundesrat erst die Botschaft zur Revision des Unterhaltsrechts im November letzten Jahres verabschiedet. Ziel der Revision des Unterhaltsrechts ist es unter anderem, die finanzielle Situation des betreuenden Elternteils zu verbessern – dies unabhängig vom Zivilstand. Der Unterhaltsbeitrag für das Kind soll künftig auch die Kosten beinhalten, die durch die Betreuung entstehen. Das war bislang bei Eltern, die unverheiratet sind, nicht möglich.

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