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Ausreise vorbereitet – Asylant untergetaucht

In 1700 Fällen hat das Bundesamt für Migration im vergangenen Jahr die Ausreise von Asyl- suchenden in einen Dublin-Staat vergebens vor- bereitet. Im Augenblick der Ausreise waren diese Personen untergetaucht.

Südostschweiz
16.07.12 - 02:00 Uhr

Gemäss Dublin-Abkommen ist für die Behandlung eines Asylgesuches grundsätzlich derjenige Vertragsstaat zuständig, in welchem die Person ihren ersten Asylantrag gestellt hat. Reist der Asylsuchende in einen anderen Dublin-Staat weiter, wird ein neues Asylgesuch nicht behandelt und der Betroffene ins Erstantragsland zurückgewiesen. Im Jahr 2011 verzeichnete das Bundesamt für Migration rund 7000 solche anerkannten Dublin-Fälle. Insgesamt wurden gemäss der Asylstatistik des BFM gut 3600 asylsuchende Personen dem zuständigen Dublin-Staat überstellt. Es fehlen 3400 Personen.

Ein Teil konnte aus verschiedenen administrativen und vollzugstechnischen Gründen noch nicht zurückgeschafft werden, erklärte BFM-Sprecher Jürg Walpen auf Anfrage. In 1700 Fällen seien jedoch alle Rückschaffungsvorkehrungen getroffen worden. Er bestätigte damit einen Bericht der «NZZ am Sonntag». In diesen Fällen seien trotz Papieren und Reisedokumenten die auszuschaffenden Personen nicht auffindbar und damit nicht rückführbar gewesen. Es sei unklar, ob diese Personen in der Schweiz untergetaucht oder tatsächlich ausgereist seien, sagte Walpen. (sda)

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