Von Anna Wanner
Tatsächlich sprechen die nackten Zahlen für die Vorlage. Gegen 500 Verträge schliesst der Bundesrat jährlich mit anderen Staaten ab. Tendenz steigend. Die Stimmbevölkerung entscheidet nicht einmal über einen pro Jahr.
Bundesrätin Simonetta Sommaruga erklärte aber kürzlich in einem Interview, das heutige System sei austariert. Die wichtigsten Vorlagen sind heute schon dem obligatorischen Referendum unterstellt. So muss das Volk über einen Beitritt zu einer supranationalen Organisation zwingend abstimmen. Ein «schleichender EU-Beitritt», wie ihn die Initianten befürchten, ist deshalb nicht möglich. Auch andere Staatsverträge kann der Bundesrat nicht einfach am Volk vorbeischmuggeln, weil bei umstrittenen Vorlagen das fakultative Referendum ergriffen werden kann.
Den Initianten reicht das heutige System aber nicht. Sie wollen das Volk geradezu zwingen, mehr mitzureden. Denn Schätzungen gehen von rund acht zusätzlichen Abstimmungen pro Jahr aus, falls die Initiative umgesetzt wird. Dabei würde die Bevölkerung auch an die Urne gerufen, um beispielsweise über Verträge zum Güterverkehr in der Binnenschifffahrt zu entscheiden. Bei solch unumstrittenen Vorlagen droht Politikverdruss: Wieso abstimmen, wenn sowieso niemand dagegen ist? Der demokratische Nutzen der Initiative ist zweifelhaft. Sie ist aber nicht nur abzulehnen, weil sie mit einem funktionierenden System bricht. Es stellt sich auch die Frage: Wer – wenn nicht die Bevölkerung – profitiert von der Vorlage?
Grösste Gewinner wären die Kantone. Denn im Unterschied zum heutigen System mit dem fakultativen Referendum verlangt das obligatorische Referendum das doppelte Mehr: Volk und Stände müssen einer Vorlage zustimmen, damit sie angenommen wird. Brauchen wir die Kantone zu stärken? Nein. Vor allem weil die Kantone das selbst nicht wollen. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat kommuniziert, dass sie auf ein zusätzliches Veto in aussenpolitischen Fragen verzichtet. Sie lehnt die Auns-Initiative klar ab. Die Zustimmung von Volk und Ständen soll sich auf völkerrechtliche Verträge mit Verfassungsrang beschränken, sagt die KdK.
Abgesehen davon, dass die Kantone selbst zusätzliche Macht in aussenpolitischen Fragen ablehnen, ist es auch nicht sinnvoll, ihnen diese zu übertragen. Bei Staatsverträgen verhandelt die Schweiz im Interesse der Gesamtbevölkerung. Ein Veto der Kantone ist in diesen Belangen nicht zu rechtfertigen, zumal die Kantone bereits über Instrumente verfügen, um in der Aussenpolitik Einfluss zu nehmen. Einerseits können acht Kantone zusammen ein Referendum ergreifen und Parlamentsentscheide vors Volk bringen – auch Staatsverträge. Und andererseits ist das Ständemehr ein Relikt des jungen Bundesstaates, um den kleinen (Sonderbunds-)Kantonen ein Veto zu gewähren. Als Schutz der konservativen Minderheit. Es gibt aber keinen ersichtlichen Grund, wieso der Stimme dieser Minderheit in aussenpolitischen Fragen mehr Gewicht eingeräumt werden soll als jener der Gesamtbevölkerung.
Wer nach den Gewinnern fragt, muss sich auch mit möglichen Verlierern befassen. Mit der Staatsvertragsinitiative würde der Schweizer Wirtschaft ein grosser Wettbewerbsnachteil aufgedrückt. Denn bei Staatsverträgen handelt es sich oft um wirtschaftliche Abkommen zwischen zwei Staaten; es geht um Marktzugänge. Schon heute können wichtige Verträge oft erst nach Ablauf der Referendumsfrist in Kraft treten. Der Marktzugang verzögert sich, Schweizer Firmen sind dadurch benachteiligt. Wenn nun noch mehr Staatsverträge im demokratischen Prozess stecken bleiben, verschärft sich die Unsicherheit für die Unternehmen noch zusätzlich.
Schliesslich endet die Frage nach den Profiteuren bei der Auns. Falls die Vorlage angenommen würde, müsste sie in Zukunft keine Unterschriften mehr sammeln. Sie würde aber gleichzeitig ihre Daseinsberechtigung als Abstimmungsmaschine für aussenpolitische Referenden verlieren. Nur deswegen die Initiative anzunehmen, wäre vielleicht reizvoll, aber falsch. zentralredaktion [at] suedostschweiz [dot] ch