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Auch im Internet gelten die Regeln des Anstands

Eine junge Internetnutzerin wirft einem Mann auf der Internet-Plattform Facebook an den Kopf, er sei ein «Seckel» und «truurige Mensch», weil er als Gegner eines St.

Südostschweiz
21.12.10 - 01:00 Uhr

Von Simon Fischer

Galler Kulturzentrums in Erscheinung getreten ist. Nun gehören diese beiden Attribute zwar nicht gerade in die Kategorie der ausgesprochen wüsten Kraftausdrücke. Trotzdem hat die Frau von der Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe und eine Busse aufgebrummt bekommen. Ihr Pech war, dass der Beschimpfte die Sache nicht einfach auf sich beruhen liess, sondern Strafanzeige erstattete – und damit nun für einen Präzedenzfall in der Schweizer Rechtsprechung sorgt.Nun kann man diese Angelegenheit als Bagatelle abtun und sich fragen, was die ganze Aufregung soll. Der Fall zeigt aber exemplarisch ein Phänomen auf, das durch die Weiterentwicklung des Internets immer stärker um sich greift: Viele Internetnutzer lassen sich in Diskussionsforen, Leserkommentaren und sozialen Netzwerken zuweilen dazu hinreissen, andere Teilnehmer auf eine Art und Weise anzugreifen und zu beschimpfen, wie sie es im «realen» Leben wohl nie und nimmer tun würden. Sie fühlen sich in der vermeintlichen Anonymität der weiten virtuellen Welt sicher und unantastbar.Das Urteil der St. Galler Staatsanwaltschaft macht aber deutlich, dass man sich auch im Cyberspace nicht alles erlauben darf. Und das ist richtig so. Denn obschon das Internet weitgehend anarchisch aufgebaut ist, sollen auch dort die grundlegenden Regeln zwischenmenschlichen Umgangs gelten – allen voran Anstand und Respekt. Dieses Anliegen vertreten mittlerweile auch vereinzelte Politiker. Die Zürcher CVP-Nationalrätin Barbara Schmid-Federer etwa hat in einem parlamentarischen Vorstoss die Einsetzung eines eidgenössischen Cyber-Mobbing-Beauftragten gefordert. Der Bundesrat hat dem Ansinnen dieser Tage jedoch eine Abfuhr erteilt. Angesichts des wachsenden Kommunikationsvolumens im Internet wird er wohl in nicht all-zu ferner Zukunft auf diesen Entscheid zurückkommen müssen.

sfischer@suedostschweiz.ch

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