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Auch Herr Vaidyanathan isst gerne Raclette

Was spricht denn dagegen, einem Schweizer statt einem Ausländer die Wohnung zu vergeben? Sicherlich nichts. Dieses Recht hat jeder Vermieter und jede Verwaltung.

Südostschweiz
18.09.14 - 02:00 Uhr

Von Rinaldo Tibolla

Man soll doch auf seinesgleichen schauen dürfen. Was die Untersuchung der Universität Bern über die Diskriminierung im Wohnungsmarkt aber zutage bringt, geht viel tiefer. Sie zeigt auf, dass nur schon aufgrund der Namen selektioniert wird. Denn in den Anfragen ist die Nationalität von Daniel Fischer, Radan Stankovic, Abdullah Ishaq oder Arunan Vaidyanathan nicht erwähnt. Herr Ishaq und Herr Vaidyanathan wurden aber trotzdem weit weniger häufig zur Wohnungsbesichtigung eingeladen. Sie schafften es also nicht einmal zum Besichtigungstermin.

Klar gibt es viele Vermieter, ob Private oder Verwaltungen, die nicht diskriminieren. Eine Untersuchung mit rund 1000 Wohnungsinseraten deckt nicht jeden Einzelfall ab. Dennoch drängt sich die Frage auf: Warum findet in einem Land, in dem mehr als ein Viertel der Bevölkerung Migrationshintergrund hat und in dessen Fussballnationalmannschaft Schweizer Namen Seltenheitswert haben, immer noch Diskriminierung aufgrund des Namens statt? Es kann doch durchaus sein, dass Herr Vaidyanathan seine Pflichten als Schweizer Bürger besser wahrnimmt als viele Meiers und Müllers, dass er sich in Vereinen und in der Politik engagiert und am liebsten Raclette isst.

Positiv ist, dass nun über diese Diskriminierung diskutiert und auf die Probleme aufmerksam gemacht wird. Gesetzliche Vorgaben zu erreichen, wird jedoch schwierig. Der politische Wille dafür ist leider allzu schwach.

rtibolla@suedostschweiz.ch

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