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Änderung in letzter Minute

Glarus. – Das Memorial für die Landsgemeinde ist bereits gedruckt. Trotzdem hat der Landrat gestern am Landwirtschaftsgesetz noch einmal eine Änderung vorgenommen.

Südostschweiz
24.04.14 - 02:00 Uhr

Artikel 11 (Seite 80 im Memorial) hält neu fest, dass der Pachtzinszuschlag erhoben werden kann, wenn «dies für den Erhalt des Sömmerungsbetriebes notwendig ist». Mit dieser offeneren Formulierung werde ein Fehler korrigiert, erklärte Regierungsrätin Marianne Dürst Benedetti. Die Einzelheiten werden in einer Verordnung festgelegt. (df)

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