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240 000 Franken nach Freispruch

Der Kanton Luzern soll einem Lehrer, der vom Vorwurf, Kinder sexuell missbraucht zu haben, freigesprochen worden ist, 240 000 Franken zahlen. Das Kantonsgericht hat ein Urteil des Bezirksgerichts bestätigt.

Südostschweiz
17.09.13 - 02:00 Uhr

Luzern. – Im Herbst 2004 wurde gegen den Primarlehrer in Emmen eine Strafuntersuchung eingeleitet. Ihm wurde unter anderem vorgeworfen, mit Kindern sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. 2009 wurde er vom Kriminalgericht und 2010 von der Berufungsinstanz von sämtlichen Vorwürfen vollumfänglich freigesprochen. Der einstige Lehrer klagte darauf den Kanton ein und verlangte 865000 Franken für bisherigen und künftigen Erwerbsausfall, Rentenschäden, Genugtuung, Haftentschädigung und Verfahrenskosten. Der Mann hatte wegen des Strafverfahrens seine Stelle als Lehrer verloren und musste sich am Herzen operieren lassen. Das Bezirksgericht verurteilte den Kanton Luzern, dem ehemaligen Lehrer eine Entschädigung von 190 000 Franken zu zahlen. Zudem legte es die Genugtuung bei 50 000 Franken fest. Der einstige Lehrer akzeptierte diese Summen, nicht aber der Kanton Luzern. In dessen Namen legte die Oberstaatsanwaltschaft Berufung ein und beantragte, die Zahlungen von 240 000 Franken auf knapp 100 000 Franken zu kürzen. Das Kantonsgericht bestätigte aber das Urteil der Vorinstanz vollumfänglich, wie es gestern mitteilte. Sein Entscheid ist aber noch nicht rechtskräftig.

Grosse Belastung

Das Kantonsgericht kam zum Schluss, dass es für den Mann nicht zumutbar gewesen sei, zu arbeiten, um seinen finanziellen Schaden zu mindern. Das Strafverfahren sei für ihn eine grosse Belastung gewesen, und er sei in seiner Berufswahl eingeschränkt gewesen. Eine Ausübung des Lehrerberufs sei für ihn nicht mehr möglich gewesen. Das Kantonsgericht schützte auch die vom Bezirksgericht vorgenommene Berechnung des massgeblichen Einkommens. Das Argument, dass der Mann wegen der späteren Herzoperation ohnehin nicht mehr als Lehrer hätte tätig sein können, wies es zurück, denn der ehemalige Lehrer habe seine Tätigkeit aufgrund des Strafverfahrens aufgeben müssen. (sda)

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