×

21 Schwyzer warten auf Organe

In der Schweiz warten rund 1100 Personen auf ein Spenderorgan – 21 davon leben im Kanton Schwyz.

Südostschweiz
04.12.12 - 01:00 Uhr

Von Alexandra Kälin

Kanton. – Konkret geht es um 2 Herzen, 15 Nieren, 2 Lebern und zweimal Inselzellen der Bauchspeicheldrüse. «Aktuell warten im Kanton Schwyz insgesamt 21 Menschen auf ein Spenderorgan», führte Susanne Hess, Mediensprecherin von Swisstransplant, gegenüber dem «Boten» aus. «Ende Juni waren es noch 17 Patienten. In den vergangenen fünf Monaten sind also noch vier Personen dazugekommen», so Hess weiter. Und wie viele Schwyzerinnen und Schwyzer konnten in diesem Jahr ein Organ empfangen? «2012 wurden sieben Patienten aus dem Kanton Schwyz transplantiert», so Hess weiter. Gesamtschweizerisch warten derzeit rund 1100 Personen auf ein oder gar mehrere Organe. Die grösste Nachfrage bezieht sich auf Nieren (rund 870 Patienten) – rund 120 Menschen warten auf eine Leber. Bis Ende September dieses Jahres wurden rund 300 Organe transplantiert.

Organmangel in der Schweiz

Die oben zusammengestellten Zahlen belegen, dass in der Schweiz Organmangel herrscht. Für eine Organspende braucht es in der Schweiz die Zustimmung des Spenders oder – falls dieser seinen Willen nicht geäussert hat – seiner Angehörigen. Durch das Ausfüllen einer Spendekarte kann festgehalten werden, ob und wenn ja welche Organe, Gewebe oder Zellen im Todesfall entnommen werden dürfen. Eine Erklärung zur Spende kann jederzeit rückgängig gemacht werden, indem die Spendekarte entsprechend geändert oder vernichtet wird.

Spendewillige Personen sind nicht registriert, sodass auch keine Zahlen existieren, wie viele Menschen sich ausdrücklich für eine Organspende entschieden haben.

Es existieren Ängste

«Viele Menschen haben Angst, sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen», ortet Susanne Hess die Gründe, weshalb sich viele Personen nicht mit dem Thema Organspende befassen. Aber warum haben einige Menschen Angst, ihre Organe zu spenden? Was sind ihre Bedenken? «Einige Menschen machen sich Gedanken, ob man sie gleich behandelt, wenn man Ja sagt zur Organspende, und ob sie dann auch wirklich tot seien, wenn man ihnen die Organe entnehmen würde», führte Franz Immer, Swisstransplant-Direktor, aus. «Hierzu kann ich nur sagen, dass aus meiner langjährigen Erfahrung als Chirurg auf Notfallstationen das Thema Organspende nie ein Diskussionsgegenstand war. Jeder Arzt versucht, seinen Patienten zu retten, ihm zu helfen, das Bestmögliche zu erreichen. Und ja – man ist tot, wenn man die Organe entnimmt», so Immer weiter.

Politische Debatte

Mehrere Parlamentarier fordern in Bern mit verschiedenen Vorstössen eine Prüfung von Massnahmen für mehr Spenderorgane. In aller Munde ist die Wiedereinführung der Widerspruchslösung. Dies würde bedeuten, dass jeder Mensch als Organspender infrage kommt, ausser er lehnt dies zu Lebzeiten ausdrücklich ab. Anfang des nächsten Jahres wird der Bericht des Bundesrates erwartet. Zudem wird voraussichtlich 2015 das aktuelle Transplantationsgesetz revidiert.

Spendekarten können auf www.swisstrans- plant.org heruntergeladen oder über die Gratisnummer 0800 570 234 bestellt werden.

Grundsätzlich können alle Personen Organe spenden. Es gibt weder eine untere noch eine obere Altersgrenze für Organspender. Einzig der Gesundheitszustand des Spenders entscheidet darüber, ob eine Organspende möglich ist. Vor der Entnahme werden in jedem Fall Funktion und Eignung der Organe für eine Transplantation untersucht. Seit dem 1. Juli 2007 gilt in der ganzen Schweiz die sogenannte «erweiterte Zustimmungslösung». Voraussetzung für die Entnahme von Organen ist das Vorliegen der Zustimmung der spendenden Person oder – wenn diese keinen Willen geäussert hat – der Angehörigen. Spender und Empfänger bleiben anonym. (ca)

Folgende Organe können gespendet werden: Herz, Lunge, Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse, Inselzellen der Bauchspeicheldrüse und Dünndarm. Weiter kann auch Gewebe gespendet werden, und zwar: Hornhaut, Gehörknöchelchen, Knochen, Herzklappen, Blutgefässe, Haut, Knochenmark und Blut. Am häufigsten wird die Niere, gefolgt von Leber, Lunge, Herz, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm transplantiert und gespendet. Eine Organspende (Leichenspende) ist nur dann möglich, wenn der Tod des Spenders zweifelsfrei festgestellt worden ist. Ein Mensch ist tot, wenn entweder der Hirntod oder ein irreversibler Herzstillstand eingetreten ist. (ca)

Die Zuteilungskriterien sind in der Verordnung zum Transplantationsgesetz geregelt. Grundsätzlich sieht das Gesetz vor, dass tendenziell eine gewisse Priorisierung von Kindern und Jugendlichen möglich ist. Es wird versucht, jüngere Spender jüngeren Empfängern zuzuordnen und das gleiche bei älteren Menschen. Die Zuteilungskriterien unterscheiden sich jedoch von Organ zu Organ. Es sind diese: medizinische Dringlichkeit, Wohnsitz in der Schweiz, medizinischer Nutzen, Prioritäten (Kinder, Blutgruppe, Gewicht …) und Wartezeit (zwischen wenigen Tagen und mehreren Jahren). Durch einen Organspender können bis zu sieben Menschen gerettet werden. (ca)

Swisstransplant ist die Nationale Stiftung für Organspende und Transplantation. Im Auftrag des Bundes ist sie für die gesetzeskonforme Zuteilung der Organe an die Empfänger zuständig. Sie organisiert auf nationaler Ebene alle mit der Organzuteilung zusammenhängenden Tätigkeiten. Swisstransplant arbeitet mit ausländischen Transplantationsorganisationen eng zusammen, welche dieselben ethischen und juristischen Grundlagen haben. Falls es im eigenen Land keinen geeigneten Empfänger für ein Organ gibt, wird es diesen Organisationen angeboten und umgekehrt. Zudem führt Swisstransplant die Warteliste der Organempfänger. (ca)

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu MEHR