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Syna und Unia einigen sich mit Lonza bei höhere Wochenarbeitszeit

Die Lonza hat mit den Gewerkschaften für das Werk in Visp einen Kompromiss bei der vorübergehenden Erhöhung der Wochenarbeitszeit gefunden. Die 2700 Mitarbeiter müssen demnach per 1. September für höchstens 18 Monate 42,5 statt 41 Stunden arbeiten.

Südostschweiz
05.07.11 - 21:38 Uhr

Visp/Basel. – Die Lonza zieht dafür die Kündigung des Kollektivvertrages zurück. Der Basler Life-Science-Konzern Lonza hatte auf den 1. Juli befristet auf 18 Monate die Arbeitszeit für alle Mitarbeiter am Standort Visp von durchschnittlich 41 auf 43 Stunden erhöhen wollen. Die Gewerkschaften Unia und Syna wollten dies nicht hinnehmen und hatten deshalb Verhandlungen mit der Konzernführung verlangt.

Am Dienstagabend teilten die Gewerkschaften Syna und Unia mit, dass sie mit der Geschäftsleitung der Lonza den Konflikt um die Verlängerung der Arbeitszeit und die Kündigung des Kollektivvertrages mit einer Vereinbarung beigelegt haben.

Es habe eine sozialpartnerschaftliche Einigung für die Mitarbeitenden im Kollektivvertrag erzielt werden können, teilte kurze Zeit später auch die die Lonza mit. Vereinbart wurde eine befristete Arbeitszeiterhöhung von 41 auf 42,5 Stunden für 18 Monate. Die Rahmenbedingungen und die Profitabilität des Werks werden alle vier Monate unter den Vertragspartnern geprüft.

Die Lonza zieht die Kündigung des Kollektiv-Arbeitsvertrags (KAV) mit einer vereinbarten Arbeitszeit von 41 Stunden pro Woche zurück. Der Kollektiv-Arbeitsvertrag trete per sofort wieder in Kraft, sagte Unia-Sekretär Corrado Pardini auf Anfrage.

«Freude haben wir nicht», sagte Pardini auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Die Gewerkschaften hätten sich aber immerhin erfolgreich gegen das Diktat der Lonza gewehrt. «Wir konnten den einseitigen Beschluss der Lonza zurückgewiesen und ihn zugunsten der Beschäftigten verbessern.» Kurt Regotz, Präsident der Gewerkschaft Syna, zeigte sich ebenfalls zufrieden.

Das Positive sei, dass die rund 2700 Beschäftigten am Standort Visp für die Dauer der Vereinbarung gegen Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen geschützt seien. Die Lonza verpflichte sich zudem auf eine Beschränkung von Temporäranstellungen. Deren Zahl darf maximal 15 Prozent der Stammbelegschaft betragen. (sda)

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