Streit um Facebooks «Sponsored Stories»

Facebook muss im Streit über den Umgang mit Nutzerinformationen einen Rückschlag hinnehmen. Ein von dem sozialen Netzwerk eingereichter Vergleich, mit dem der Konzern einen Rechtsstreit mit einer Handvoll klagender Nutzer beilegen will, erfüllt nicht die Erwartungen des Gerichts.

Die "Sponsored Stories" gefallen nicht allen Nutzern von Facebook (Symbolbild).

Bild: Keystone

San Francisco. – Unter anderem forderte der zuständige Richter Richard Seeborg Facebook in einem Schreiben vom Freitag auf, mehr Informationen zu liefern, warum die Vereinbarung keine Geldzahlungen an Mitglieder vorsieht. Der Vergleich könnte angepasst werden, schlug Seeborg vor.

Der Streit dreht sich um die sogenannten «Sponsored Stories». Das ist Werbung, die auf der Facebook-Seite erscheint und im Wesentlichen den Namen eines Facebook-Freundes in Verbindung mit einem Werbekunden enthält, den dieser Freund empfiehlt.

Ein Facebook-Sprecher sagte, dass der US-Konzern weiterhin davon ausgehe, dass der Vergleich fair, nachvollziehbar und angemessen sei. Man werde die Fragen beantworten.

Die fünf Kläger werfen dem weltgrössten sozialen Netzwerk vor, durch die Veröffentlichung von «Gefällt mir»-Informationen der Nutzer in Zusammenhang mit bestimmten Firmen gegen kalifornisches Gesetz zu verstossen, da die Nutzer nicht bezahlt würden und keine Möglichkeit hätten, diese Form der Werbung mit ihren Angaben zu verhindern.

Durch die Verwendung ihrer Namen, Vorlieben und Fotos könne ihnen ferner wirtschaftlicher Schaden entstehen, argumentieren die Kläger.

Zu dem Vergleich gehört, dass Facebook-Mitglieder künftig kontrollieren können, welche Inhalte für Sponsored Stories verwendet werden dürfen. Diese Form der Werbung gilt als besonders wertvoll, da sie die Nutzer direkt anspricht und die Anzeigenkunden entsprechend gut dafür zahlen. Zudem würde Facebook mehr als 20 Millionen Dollar zahlen, unter anderem um besser über die Datensicherheit im Netz zu informieren.

Es ist nicht der einzige Rechtsstreit von Facebook. Erst in dieser Woche hat die Hamburger Datenschutzbehörde nach mehr als zwei Monaten Pause das Verfahren gegen die automatische Gesichtserkennung beim mehr als 900 Millionen Nutzer zählenden Netzwerk wiederaufgenommen. (sda)

  • Quelle: sda
  • Datum: 18.08.2012, 13:30 Uhr
  • Webcode: 2596788
 

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