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Sika-Führung erhält weitere Unterstützung

Der Verwaltungsrat von Sika hat nach eigenen Angaben von weiteren Aktionären Unterstützung im Kampf gegen die Übernahme des Schweizer Baustoffkonzerns durch die französische Konkurrentin Saint-Gobain erhalten.

Südostschweiz
30.01.15 - 08:48 Uhr

Baar ZG. – Mittlerweile hätten Investoren mit einem kumulierten Kapitalanteil von über 40 Prozent ausdrücklich erklärt, sie stützten den Widerstand des Verwaltungsrats und der Konzernleitung, teilte Sika am Freitag mit. Anfang Woche war noch von 35 Prozent die Rede.

Wie Sika weiter schreibt, haben sich 22 Pensionskassen von Schweizer Unternehmen, Städten und öffentlichen Institutionen der Initiative der Stiftung Ethos zur Abwehr von Saint-Gobain angeschlossen. Weitere Pensionskassen, institutionelle Investoren sowie Privatanleger unterstützen ausdrücklich die bisherigen Schritte des Verwaltungsrats, schreibt Sika.

Ethos und elf Sika-Aktionäre hatten Ende Dezember die Streichung der Opting-Out-Klausel aus den Statuten gefordert. Diese erlaubt es Saint-Gobain, die Kontrollmehrheit an Sika von der Familie Burkard zu kaufen, ohne eine Offerte für das gesamte Kapital machen zu müssen.

Die Sika-Gründerfamilie Burkard hatte Anfang Dezember angekündigt, sie verkaufe ihre Anteile am Unternehmen für 2,75 Mrd. Fr. an Saint-Gobain. Die Erben kontrollierten bislang mit 16,4 Prozent des Kapitals eine Stimmenmehrheit von 52,6 Prozent.

Stimmrecht beschränkt

Die Sika-Führung spricht von einer feindlichen und strategisch unsinnigen Transaktion und droht weiterhin mit Rücktritt. Sie hat am Montag mitgeteilt, sie habe das Stimmrecht der Gründerfamilie bis auf weiteres auf 5 Prozent beschränkt und lehne daher auch die Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung ab.

Die Erben der Gründerfamilie bezeichnen dies als illegal. Ihre Schenker-Winkler Holding (SWH) will so bald wie möglich an einer ausserordentlichen Generalversammlung drei Sika-Verwaltungsräte abwählen, die bislang eine Übertragung ihres Anteils an Saint-Gobain verhindern. Denn über die Eintragung der stimmrechtsprivilegierten Aktien im Aktienbuch entscheidet der Verwaltungsrat.

Der Streit ist zum Fall für die Justiz geworden: Die Gründerfamilie hat bereits Anfang Januar erklärt, sie habe beim Kantonsgericht Zug ein Gesuch eingereicht, um die Einberufung der ausserordentlichen GV anzuordnen. (sda)

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