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Problemlos vorzeitig ausziehen

Wer schon früher als geplant seine Wohnung verlassen möchte, muss nicht zwangsläufig die Miete für die Zwischenzeit bezahlen. Das Problem lässt sich vermeiden, wenn man einen Nachmieter findet.

Südostschweiz
21.05.12 - 12:57 Uhr

Chur/Glarus/St. Gallen. – In jedem Fall sollte der ausserterminliche Wohnungswechsel dem bisherigen Vermieter so schnell wie möglich mitgeteilt werden, rät der Internet-Vergleichsdienst comparis.ch. Aus Beweisgründen geschieht die Information des Vermieters am besten per Einschreiben.

Zweiter dringender Schritt ist die Suche nach passenden Ersatzmietern. Denn grundsätzlich gilt die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist. Wer aber einen geeigneten Nachfolger für die Wohnung findet, kann auch vor dem regulären Termin ausziehen.

Vermieter hat 30 Tage zur Prüfung

Gut ist es, die Nachfolger dem Vermieter so früh wie möglich zu präsentieren. Der Vermieter kann sich nämlich mit der Prüfung der vorgeschlagenen Mieter bis zu 30 Tagen Zeit lassen. Es lohnt sich auch, beim Vermieter von Zeit zu Zeit nachzufragen, wie es aussieht. Vom Gesetz her reicht es, einen einzigen Ersatzmieter anzugeben. Da Mietinteressenten aber manchmal kurzfristig wieder abspringen, sollte man vorsorglich mehr als einen potenziellen Mieter stellen.

Wer keinen geeigneten Nachmieter vorschlägt, haftet für die Mietzinse bis zum normalen Kündigungstermin. Lehnt der Vermieter einen vorgeschlagenen Interessenten aber zu Unrecht ab, dann muss der bisherige Mieter die verbleibenden Mietzinse nicht zahlen.

Nachweis der Zahlungskraft

Erhöht der Vermieter den Mietzins bei dem gefundenen Ersatzmieter und dieser springt daraufhin ab, ist der derzeitige Mieter ebenfalls ab dem Zeitpunkt des geplanten Wechsels von seiner Pflicht befreit. Der Vermieter darf Nachmieter auch nicht aus rassistischen oder religiösen Gründen zurückweisen.

Ersatzmieter müssen aber nachweisen können, dass sie zahlungskräftig sind. Sie müssen ausserdem bereit sein, die Wohnung termingerecht zu übernehmen und zu gleichen Bedingungen zu mieten. (so)

Diese und weitere Sparmöglichkeiten finden Sie hier.

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