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Fahrdienst Uber widersetzt sich richterlichem Verbot

Der umstrittene Fahrdienst-Vermittler Uber darf seine Leistungen in Deutschland vorerst nicht mehr anbieten. Das Landgericht Frankfurt/Main hat in einem Eilverfahren eine entsprechende Verfügung erlassen. Uber will seine Dienste trotzdem weiterhin anbieten.

Südostschweiz
02.09.14 - 17:14 Uhr

Frankfurt. – Ohne eine offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz dürfe das Unternehmen keine Fahrgäste mehr über seine App «Uber» und «UberPop» befördern, ordnete das Gericht an. Bei Zuwiderhandlung droht der Firma ein Ordnungsgeld von 250'000 Euro oder eine Ordnungshaft.

Der Taxi-Ersatzdienst will sich jedoch nicht an dieses Verbot halten. «Uber wird seine Tätigkeit in ganz Deutschland fortführen», teilte die Start-up-Firma am Dienstag mit und fügte hinzu: «Der Fortschritt lässt sich nicht ausbremsen.» Das Frankfurter Landgericht habe die einstweilige Verfügung zu Unrecht erlassen.

Uber werde gegen das Urteil Widerspruch einlegen und falls erforderlich alle Rechtsmittel ausschöpfen. Bis dahin werde das Unternehmen die Fahrdienste weiterhin über das Internet anbieten. Deutschland sei einer der am schnellsten wachsenden Märkte in Europa.

Die einstweilige Verfügung ist bereits am vergangenen Donnerstag ohne mündliche Anhörung von Uber ergangen. Als Klägerin war die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen vor Gericht gezogen.

Das US-Unternehmen Uber ist mittlerweile in 42 Ländern tätig und stösst vielerorts auf Widerstand. Es erlaubt unter anderem Privatleuten, via Smartphone-App Fahrten anzubieten, die in der Regel deutlich günstiger sind als die jeweils ortsüblichen Taxitarife.

Entsprechend gross ist der Widerstand der Taxibranche gegen den Dienstleister. In der Schweiz bietet Uber seine Dienstleistungen bisher nur in der Stadt Zürich an. (sda)

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