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EU-Parlament verabschiedet Regeln zu Bankenabwicklung

Die Steuerzahler in der Europäischen Union sollen künftig nicht mehr für die Rettung maroder Banken in die Tasche greifen müssen. Darauf zielen einheitliche Regeln zur Abwicklung von Krisenbanken ab, die das EU-Parlament in abschliessender Lesung verabschiedet hat.

Südostschweiz
15.04.14 - 15:33 Uhr

Strassburg. – Die Abgeordneten billigten damit einen Kompromiss, auf den sich Unterhändler des Parlaments und der EU-Staaten vor drei Wochen nach einen 18-stündigen Verhandlungsmarathon geeinigt hatten.

Ausserdem verabschiedete das EU-Parlament EU-weite Auflagen für nationale Einlagesicherungssysteme, die die Guthaben der Sparer bis zu einem Betrag von 100'000 Euro schützen sollen. In Deutschland ist dies bereits seit 2011 der Fall.

Nach fünfjährigen, zähen Verhandlungen ist die Gesetzgebung zur Bankenunion damit abgeschlossen - rechtzeitig vor der Europawahl Ende Mai, mit der die derzeitige Legislaturperiode zu Ende geht. Die EU zieht mit dem Regelwerk die Konsequenzen aus der internationalen Finanzkrise, die 2008 mit der Pleite der US-Bank Lehman Brothers begonnen hatte.

Aktionäre und Anleiheinhaber in der Pflicht

Der Kompromiss zur Bankenabwicklung sieht vor, dass die Geldinstitute in den 18 Ländern der Eurozone binnen acht Jahren 55 Milliarden Euro in einen Abwicklungsfonds überweisen müssen. Nach zwei Jahren werden 60 Prozent der Gelder vergemeinschaftet, der Rest innerhalb der darauffolgenden acht Jahre. Dies soll gewährleisten, dass Aktionäre und Anleiheinhaber als erste haften müssen, wenn eine Bank in die Schieflage gerät.

Eine gemeinsame Abwicklungsbehörde soll zudem sicherstellen, dass marode Geldinstitute gleich behandelt werden - egal, in welchen Land sie ihren Sitz haben. Ausserdem soll das Beschlussverfahren vereinfacht werden, so dass eine Abwicklung im Notfall innerhalb eines Wochenendes erfolgen kann - in der Zeitspanne zwischen der Schliessung der Börse in Tokio und der Öffnung der New Yorker Börse.

Jede Bank muss zudem einen Notfallplan aufstellen, um zu gewährleisten, dass sie bei Bedarf ordnungsgemäss restrukturiert oder abgewickelt werden kann.

Parlament drückt auf's Tempo

Die EU-Finanzminister wollten den Banken ursprünglich zehn Jahre Zeit geben, um die 55 Mrd. Euro in den Fonds einzuzahlen. In diesem Zeitraum sollte das Geld nach ihren Plänen nach und nach vergemeinschaftet werden. Dem Parlament ging dies zu langsam, es konnte schliesslich in harten Verhandlungen eine Verkürzung der Frist um zwei Jahre durchsetzen.

Nach Angaben des CSU-Abgeordneten Markus Ferber soll die EU-Kommission noch vor der Sommerpause Kriterien definieren, nach denen die Beteiligung der einzelnen Banken an dem Fonds berechnet wird. Die Einzahlungen sollen demnach im Januar 2016 beginnen.

Die europäische Bankenunion beruht auf zwei Säulen: Die erste ist die gemeinsame Bankenaufsicht, die bei der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt angesiedelt ist und seit Januar aufgebaut wird. Sie soll im Herbst voll funktionsfähig sein. Die zweite Säule ist die nun verabschiedete einheitliche Bankenabwicklung.

Endlich Regeln

Nun gebe es in der Europäischen Union eine Regulierung für die Finanzwelt, die in den letzten 30 Jahren gefehlt habe, betonte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier. «Ich glaube nicht an eine Selbstregulierung der Banken», sagte der Franzose. Das habe nicht geklappt. In Zukunft werde nicht mehr alles erlaubt sein, die «Welt der Finanzen» werde sich wieder verstärkt in die Realwirtschaft einbringen müssen.

Dank der neue Regulierung werde der «Teufelskreis von Banken und Staatsverschuldung durchbrochen», sagte im Namen des amtierenden griechischen EU-Vorsitzes der stellvertretende Ministerpräsident Evangelos Venizelos. Es seien aber noch weitere Anstrengungen notwendig. So gebe es auf dem Bankenmarkt der Eurozone noch immer «riesige Ungleichgewichte», die Zinssätze klafften viel zu weit auseinander.. (sda)

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