Die EU-Kommission will Betrug und Spekulation an den Finanzmärkten einen Riegel vorschieben. Wer Insiderhandel betreibt oder Kurse manipuliert, soll in der EU künftig nicht mehr ohne Strafe davonkommen.
Brüssel. – Im Rahmen der Vorschläge für eine schärfere Regulierung der Finanzmärkte präsentierte die EU-Kommission am Donnerstag nun zwei umfangreiche Gesetzentwürfe: Die Revision der Finanzdienstleistungs-Richtlinie (Mifid) von 2007 sowie eine Finanzmarkt-Verordnung.
Kein Produkt, kein Akteur, kein Markt möge unkontrolliert sein, hatten die G20-Staaten als Lehre aus der Krise beschlossen. «Die Krise hat uns unerbittlich vor Augen geführt, wie komplex und undurchsichtig bestimmte Aktivitäten und Produkte geworden sind», sagte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier. «Das muss sich ändern.»
Ziel der Reform ist es, die Finanzmärkte besser, sicherer und transparenter zu machen, damit sie von den Aufsichtsbehörden besser überwacht werden können. Denn Mifid hatte seit der Einführung Ende 2007 zwar für mehr Wettbewerb und sinkende Preise im Wertpapierhandel gesorgt.
Doch die Durchschaubarkeit der Märkte sei dabei auf der Strecke geblieben, sagte der deutsche EU-Parlamentsabgeordnete Markus Ferber. Der Handel habe sich neue Wege gesucht, um die Vorschriften für Wertpapierdienstleistungen zu umgehen.
Ferber wird der Verhandlungsführer des EU-Parlaments sein, welches dem Paket ebenso wie die EU-Mitgliedstaaten zustimmen muss. Bis die Vorschläge in Kraft treten können, dürfte es noch ein bis zwei Jahre dauern.
Um an der Börse riskante Spekulationen zu verhindern, will Brüssel unter anderem den schnellen Computerhandel bei gefährlichen Kursschwankungen stoppen lassen. Zum Schutz der Konsumenten sollen unabhängige Bankberater und Vermögensverwalter von Produktanbietern keine Provisionen mehr für die Vermittlung kassieren dürfen, damit sie allein zum Wohl des Kunden handeln.
Betrugsdelikte will die EU-Kommission härter bestrafen. Momentan wird dies in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich gehandhabt: In Deutschland werden Händler, die Insiderwissen für ihre Geschäfte nutzen, verfolgt, in anderen Länder aber nicht oder nur teilweise. Nun soll solcher Betrug strafrechtlich nach einheitlichen Standards geahndet werde.
Die Wertpapieraufsicht soll das Recht erhalten, bestimmte Produkte, Dienstleistungen oder Handelspraktiken zu verbieten, wenn der Anlegerschutz oder die Stabilität der Märkte bedroht ist. (sda)
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